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(Departements-) Einnehmer, dieser seine Journalabschrift an das
Finanzministerium zu schicken, Auges. Iti-Alement Art. 285 u. 286.
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Aus dem Tagebuchc werden die Posten in das nach einerSachordnnng angelegte Hauptbuch, Manual, »rand-livro, übergetragen. Bei ihm zeigt sich der Unterschied zweierMethoden, die wirthschaftlichen Ereignisse mit einander in Ver-bindung zu setzen, d: h. des Nechnungsstyls.
1) Der Kameralstyl besteht in einer systematischen Anord-nung sammtlicher Einnahms- und Ausgabsrubriken, so daß sieein zusammenhängendes Ganzes mit Haupt- und Unterabthei-lungen bilden. Indem man die Summe jeder kleineren und grö-ßeren Abtheilung zieht und endlich die Hauptsumme der Ein-nahmen und Ausgaben sucht, gelangt man zu einem Ueberblickeder Ergebnisse. Die Eintheilung kann bei Rechnungen verschie-dener Art, z. B. Bergwerks-, Post-, Steuercassen re. nicht dienämliche sein, doch mit Ausnahme gewisser Hauptabtheilungen,die sich überall anwenden lassen.
2) D er kaufmännische Styl der italienischen oderDoppelbuchhaltung erfordert, daß eine Anzahl von einandergetrennter Rechnungen geführt werde, deren jede das Verhält-niß zwischen zwei, durch Schulden und Forderungen mit einan-der in Verbindung stehenden wirklichen oder erdichteten Perso-nen enthält. Jede dieser einzelnen Rechnungen (oonti) wirdfür sich abgeschlossen. Bei jeder Zahlung läßt sich ein Empfänger(Schuldner, debile»-) und ein Geber (Gläubiger, eredl-tor) aufsinden. Jede Leistung muß zweimal in die Rechnungeneingetragen werden, nämlich erstens in das Guthaben(Haben, credit) des Gebers und sodann in die Schuldigkeit(Soll, elobet) des Empfängers, woraus sich ergiebt, daß dieSummen des credit und (lobet aller Rechnungen gleich seinmüssen. Die einzelnen Rechnungen sind deßhalb nicht dazu ge-eignet, in eine einzige große zusammengefügt zu werden.