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2 (1851)
Entstehung
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malischer Nubricirung eingerichtete Rechnung entworfen undder höheren Behörde übergeben werden (S). Bedient man sichdes KameralstplS, so hat man die Bequemlichkeit, daß die Jah-resrechnung sich aus dem Hauptbuche von selbst bildet.

4) Da nun die Verhältnisse einer Casse zu anderen, mitdenen sie durch gegenseitige Zahlungen in einem häufigen Ver-kehre steht, leicht vermittelst besonderer Abrechnungen dargestelltwerden können, so verdient für die meisten Zweige der Finanz-Verwaltung der Kameralstpl den Vorzug, wie er auch in dendeutschen Staaten in der Regel eingeführt ist (c).

(a) Im Hauptbuche des französ. Bezirkseinnchmers kommen für direkteund indirccte Steuern zweier Jahrgänge 4 conti vor.

(-) Neigebaucr, S. 118. V. v. 8. Nov. 1820. und Rapport de1829, S. St. d. 3. Abtheilung.

(c) Vgl. Kieschke, S. 12V. Feder, S. 47. v. Malchus. II,139.

§. SSI.

Das Hauptbuch in dem Kameralstpl wird nach einem füralle Verwaltungsstellen der nämlichen Art vorgeschriebenen Nu-brikensvsteme angelegt. Schon zu Anfang des Jahres werden dieUeberschriflen der Abtheilungen (Nubricirung) in dem zumHauptbuche bestimmten Bande so eingetragen, daß für jedenAbschnitt der muthmaßlich erforderliche Raum leer bleibt, unddie einzelnen Einnahms- und Ausgabspvsten werden sodann,wie sie sich ereignen, aus dem Tagebuche herüber geschrieben.In der Benennungsspalte werden die Umstände, welche über dieUrsache und den Betrag der Leistung Ausschluß geben, kürzlichangegeben, in einer Verweisungsspalte aber die beigelegten be-weisenden Urkunden (Belege) mit fortlaufenden Nummernangezeigt, die zu jedem Einträge gehören. Eine andere Spaltezeigt die entsprechende Wlattseite des Tagebuches an. Es istüblich, auf der Seite, wo sich eine Abtheilung schließt, nicht mehrdie folgende anzufangen, und auf jeder Seite unten die Summeder auf ihr stehenden Posten zu ziehen, die jedoch nicht überge-tragen wird. Am Ende jeder Unterabtheilung werden die Sum-men aller zugehörigen Seiten zusammengestellt und addirt (Ne-capitulation), ebenso zu Ende jeder größeren Abtheilung