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2 (1851)
Entstehung
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halten, welches für jede Art der vorkommenden Güter, z. B. fürdie verschiedenen Fruchtgattungen, eine eigene Spalte erhalt.

2) Zur Verhütung von absichtlichen Verfälschungen durchVerwechseln eines Blattes kann die Anordnung beitragen, daßdas noch leere Tagebuch von einem höheren Beamten paginirtwird (-).

3) Das Einschreiben in das Tagebuch muß täglich, nachder Zeitfolge der Ereignisse geschehen.

4) Einnahmen und Ausgaben werden in zwei verschiedeneGeldspalten gesetzt, wenn auch, wie es oft geschieht, nur eineeinzige Benennungsspalte angelegt ist, in welcher die Veran-lassungen von Einnahmen und Ausgaben durch einander, wiees die chronologische Ordnung mit sich bringt, aufgeführt wer-den O).

5) Der Tag wird in einer eigenen Spalte angemerkt oderin der Benennungsspalte wie eine Ueberschrift beigesetzt.

6) Die Verweisungsspalte bezieht sich auf das Hauptbuch(Z. 549) und bemerkt die Seite desselben, in der jeder Postenanzutreffen ist.

(a) Dasselbe ist von dem kaufmännischen Journale, einem Monatsbuche,ganz verschieden, kommt aber dem Casscnbuche der Kaufleute nahe.(-) Ebenso das Ansicgeln der seidenen Hcftschnur an den Einband, umdas Einsetzen eines Blattes noch mehr zu erschweren.

(c) In Frankreich besteht das Lagebuch aus je zwei einander gegenüber-stehenden Blattseiten für Einnahmen und Ausgaben. Eben so dasTagebuch der bad. Obcreinnchmereien, B. v. l7. Juni 1835.

§. 548.

7) Findet man im Tagebuche eine irrige Zahl, so darf anihr nichts verändert, sondern es muß durch einen entgegengesetz-ten Eintrag der Fehler vergütet werden, so daß z. W. wegeneiner um 50 fl. zu groß gesetzten Ausgabe eine besondere Ein-nahmsposition von gleichem Betrage hinzukommt (Ausglei-chungSposten).

8) Wenn die zu einem Ereignisse und Geschäfte gehörendenZahlungen noch nicht stattgefunden haben oder noch nicht ur-kundlich bewiesen werden können, so werden sie einstweilen inner-halb der Linie vorgemerkt.

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