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2 (1851)
Entstehung
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2) Nach seinen einzelnen Zu- und Abflüssen, Einnahmenund Ausgaben. Die große Menge der jährlichen wirth-schafllichen Ereignisse bildet den Hauptinhalt der Staats-rechnungen, welche deßhalb in Einnahme- und Ausgabe-Rechnungen zerfallen. Nach der Beschaffenheit der einge-nommenen und ausgegcbencn Dinge unterscheidet mandie Geld- und N a t ur a l - N e ch n u n g c n. Letztere kom-men hauptsächlich bei den Staatsgewerben vor, und zwarerscheinen land- und forstwirthschaftliche Erzeugnisse amhäufigsten in denselben. Der Zweck, die Ergebnisse derganzen Finanzvcrwaltung oder eines gewissen Theils der-selben in wenigen Zahlen zusammengedrängt zu sehen, na-mentlich in die Summe der Einnahmen, der Ausgabenund deS UeberschusseS oder Ausfalles, wird da, wo eineGeld- und Naturalien-Nechnung besteht, und wo in dieserverschiedene Arten von Stoffen aufgeführt werden, nicht sovollkommen erreichbar. Man kann zwar, indem man dieNaturalien nach einem gewissen mittleren Preissatze inGeld ausdrückt, sich jenen Ueberblick vervollständigen, indeßist eine solche Zusammenstellung, da sie nichts Thatsach-liches ausspricht, kein Bestandtheil der eigentlichen Staats-rechnungen und gehört mehr der Staatsbuchhalterei an,Z. 536.

§. 641.

Die Staatsrechnungen sollen die Erkenntniß der wirthschaft-lichen Thatsachen (§. 540) durch die Art der Aufzeichnungerleichtern. Die allgemeinsten Erfordernisse dieser Rechnun-gen sind

1) was den Inhalt betrifft, dieselben, welche auch an andereStaatsschriften gemacht werden müssen, Wahrheit,Vollständigkeit, gleichmäßige Ausführlichkeit der An-gaben, wozu noch eine dem Finanzwesen im höheren Gradeeigene Forderung kommt, die N achwe i sung, nämlich derzur Rechtfertigung des Rechners dienende urkundliche Be-weis von der Nichtigkeit solcher Angaben, welche einemZweifel unterworfen werden könnten,