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2 (1851)
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der Fortsetzung der Tilgung, die doch immer langsam von Stat-ten geht, ihr Beunruhigendes nicht verlieren. Daher ist die er-wähnte Einrichtung, ohne übrigens verwerflich zu sein, minderwesentlich, wenn nur die Staatsgewalt überhaupt beharrlich denGrundsatz im Auge halt, jede unnvthige Vermehrung der Schuldzu meiden und deren Verminderung eifrig zu erstreben.

3) Daß die Tilgecasse die Verfügung über ein großes Ver-mögen in eingelößten Obligationen und über ein beträchtlichesjährliches Einkommen erhalt, ist nur dem Scheine nach ein Nach-theil, weil durch Gesetze und Aufsicht jeder Mißbrauch verhütetwerden kann. Namentlich wird dem WiederverkaufOder einge-zogenen Schuldbriefe durch deren baldige Vernichtung oder eineden Verkauf verhindernde Bezeichnung (Stempeln, Durchschnei-den rc.), Prüfung der Rechnungen und Vergleichung der vorrä-thigen Urkunden entgegen gewirkt. Ueberhaupt ist dis Fiction,als sei die Tilgecasse Besitzerin eines eigenen werbenden Ver-mögens, nicht nothwendig, und dieselbe Sache könnte in andererForm eingerichtet werden, wobei man die abgezahlten Schuld-briefe jedesmal jährlich sogleich von der Staatsschuld abzöge.Nur die Widmung der nämlichen Summe für Zins und Til-gung im Ganzen ist das Wesentliche.

(a) Dieß geschah in England lange Zeit hindurch. Von I7S3 18l6waren 284 Mill. mit einem baaren Aufwande von 175 Mill. getilgtworden, die Schuld stieg aber dennoch, weil 870 Mill. neu geborgtwurden. Nach Abzug des getilgten Betrages war die consolidirteSchuld:

1793 , 229 Mill. L.

1818 816

also mehr 586 Mill. L.

s. pebrer, I, 294. Nebcnius, 1. Ausg. Anh. S. 53. Nacheiner andern Berechnung (K nr8liaII, I, 211) sind in dem genann-ten Zeiträume 883 Mill. L. neu fundirt worden, was nach Abzugder getilgten Summe einen Anwachs von 5S9 Mill. L. anzeigt.Mit Einschluß der schwebenden Schuld und nach Abzug des getilg-ten Theiles war die ganze Staatsschuld

17S3 233 733 609 L.

Anwachs im Kriege bis 1801 295-105 668

Anwachs von 1802 l8l6 335-983 164

Stand vom 1. Febr. 1816 864-822 441 L.

Bis 1827 wurde die von der Tilgecasse eingelößte Summe vonStaatspapieren noch als ein Thcil der gesammten Schuld aufgc-sührt, weßhalb man die ganze und die noch nicht getilgte Schuld