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schuld in Gemeindeschulden aufzulösen und die Berliner Stadtver-ordneten sollen sich zur Uebernahme des auf ihre Stadt nach Maaß-gabe der Volksmenge treffenden Theils (17 rthlr, per Kopf) erbotenhaben, was freilich für die Hauptstadt, in der die durchschnittsmäßigeSteuerfähigkeit auf den Kopf sehr groß sein muß, ein sehr vortheil-hastcs Abkommen gewesen wäre. Die Stadt Kanth in Schlesienvertheilte ihre Gemeindeschulden unter die Bürger, die sie wirklichabzahlten. S. (v. Reibni tz?) lieber Preußens Geldhaushalt, S.89. — Ausführliche Widerlegung jener Aeußerung Rica rdo's beiNebenius, S. 563. — Die Gründe, welche oben für die Vorzüg-lichkeit der Anleihen gegen erdrückende Steuern angegeben wordensind (§. 478), sprechen gegen alle Vorschläge dieser Art, bei denendie gegenwärtigen Steuerpflichtigen zum Theil zu Grunde gerich-tet, und aus der Unvollkommenheit der Schahungssysteme die größ-ten Ungerechtigkeiten veranlaßt werden müßten.
(et) Hieher ist auch die Zinsherabsetzung zu rechnen, sowie die Uebertra-gung abnehmender Ausgaben mit gleichbleibender Ausstattung andie Schuldentilgungscasse. Diese braucht indcß nicht selbst mit derBesorgung so verschiedenartiger Ausgaben belästigt zu werden, wennihr nur die ersparten Summen richtig zukommen. Beispiel einersolchen Verwicklung in Baiern: Es wurden daselbst im Jahre 1819(Schuldges. v. 22. Juli) der Schuldentilgecafse 2-800 000 fl Pensio-nen des Säcularisations-und Mediatisirungs-Etats überwiesen,durch deren allmäliges Heimfallen man einen Vortheil für die Casseerwartete. 1825 (Schuldges. v. 11. Sept. 8. 8) wurden noch alleanderen bisherigen Pensionen, i. B. von 3-422000 fl., dieser Eafsezugetheilt, welche demnach am 1. Oct. 1825 5-283 283 fl. Pensionenauszubezahlen hatte, wofür sie aber nur 2-700 000 fl. Dotation em-pfieng, weßhalb ihr gestattet wurde, Summen zu borgen, die beidem Heimfalle der Pensionen wieder getilgt werden könnten. Soentstand eine besondere Pensions-Amortisationscasse. Bis 1829 hat-ten sich die Pensionen auf 4-1 IS 749 fl. vermindert, bis zum 1. Oct.1832 auf 3-596 000 fl. obgleich im I. 18.31 301 S78 fl. weitere Pen-sionen beigeschlagen worden waren. 1847 waren die Pensionen schonauf 1-135 979 fl gesunken. Die Schuld der Pensionscafse belief sich1837 auf 15^4 Mill. fl., 1817 auf 11-916 616 fl., die auch wiederunter den Active» der allgemeinen Amortisationscasse aufgeführtsind. Jetzt bedarf diese Casse nicht mehr ihre ganze Ausstattung undkann einen Theil der geborgten Gelder an die allgemeine Schuld-casse zurückgeben. Von 1850 an erhält sie jährlich nur noch 2'/,Mill. statt der bisherigen 2-700000 fl. — Die ganze Operation istals ein Borgen zur Bestreitung einer laufenden Ausgabe, mit einemauf die baldige Verminderung derselben gebauten Tilgcplane anzu-sehcn. — In Frankreich wird die Ausgabe für Pensionen zu demAufwande für die Staatsschuld gerechnet, sie nimmt aber mit demHeimfalle der vielen Miiitärpensioncn fortwährend ab und so auchdie für sie ausgesetzte Summe.
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Zm Fortgange der Tilgung ergiebt sich eine neue und stetsanwachsende Hülfsquelle aus den ersparten Zinsen der abgetra-genen Schuldposten. Das Mittel, durch welches man die Verwen-