Druckschrift 
2 (1851)
Entstehung
Seite
300
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auf den Inhaber (au porteur) oder Certificate sind vor-theilhaft

1) für die Negierung, weil die beschwerliche Buchführung überdie Eigenthümer jeder Obligation und den Uebergang der-selben in andere Hände ganz beseitigt wird;

2) für den Eigenthümer, weil sie leichter zu verkaufen sind,da man von den Förmlichkeiten des Anmeldens bei derStaatsbehörde völlig befreit ist.

Die Schuldbriefe auf Namen, die sogenannten Znscrip-tionen, welche bei jeder Veräußerung einer Umschreibung indem Schuldverzeichniß der Negierung und einer neuen Ausferti-gung für den Käufer bedürfen, sind deshalb minder beliebt, alsdie auf den Inhaber gestellten, und da die Mühe und die Kostenbei der Uebertragung noch größer sind, wenn der Verkauf imAuslande geschieht, so verbreiten sich solche Schuldbriefe nicht soweit, als die der anderen Art (-). Man hat zwar die Erschwe-rung der Uebertragung darum für zuträglich erachtet, weil die-selbe mehr von dem Speculanten in Staatspapieren gescheutwird, als von dem Capitalisten, der dieselben kauft, um sie zubehalten, und weil der Stockshandel keine Erleichterung ver-dient. Allerdings ist dieser vielfältig mit Leidenschaft getriebene,viele Menschen zu Grunde richtende Handel eine ungünstigeFolge des heutigen Schuldenwesens, besonders der häufigenCursschwankungen, I, Z. 440, 441. Da jedoch bei dem Umsätzeder Stocks die verschiedenen Zwecke der Käufer nicht zu unter-scheiden sind, so ist es nicht rathsam, alle Geschäfte zu erschwe-ren, wobei der Begehr und folglich der Curs einer Art von Pa-pieren doch immer einigermaßen erniedrigt werden könnte. DieUnternehmer einer Anleihe ziehen des leichteren Absatzes wegendie Obligationen auf den Inhaber entschieden vor. Staatsob-ligationen, deren Curs hoch und fest steht, haben, wenn sie gleichleicht übertragbar sind, doch wenig Neiz für die Stockshändlerund pflegen größtentheils in fester Hand zu bleiben. In derneuesten Zeit hat man es öfters in die Wahl der Gläubiger ge-stellt, Schuldbriefe auf den Inhaber oder auf Namen zu er-halten.