sa) Dieß englische Wort von deutscher Abstammung verdiente seinerKürze willen im Deutschen gebraucht zu werden, da es auch zu Zu-sammensetzungen sehr geeignet ist; Stockshandel, Stockbörse, Stock-besitzer (stoclls-tralle, -bourse, -llolder ete.).
(b) S. Rebenius, S. 412, S33. Die französischen Renten sind solcheJnscriptioncn, bei denen die dem Gläubiger eingehändigte Urkundenur eine Abschrift des Eintrages in dem Hauptbuchs der Staats-schuld ist. lle Arrimi-Iivro cle In lletts publique est Is titre tonlla-nientnl lle toutos les rontes insciites nu prolic <Ios ereunciers äeI'lltnt. Dccr. v. 24. Aug. 1793. Für die in jedem Dep. wohnendenGläubiger wird im großen Hauptbuch ein Gesammt-Eintrag ge-macht (cumpte colloctit) und jeder Obereinnehmer des Dep. hältdarüber ein besonderes Buch, stellt den Gläubigern Inskriptionenaus und besorgt das Einträgen der Veräußerungen von Renten.Ges. v. 14. Apr. 1819. — Nach der Ordon. v. 29. Apr. 1839 sollenauch Renten auf den Inhaber ausgegebe» werden, wenn die Inhaberder inscript1oii8 llo« reuten noiniimtives die Umtauschung begeh-ren; ausgenommen sind die aus einer gesetzlichen Ursache unbeweg-lichen Renten, z. B. der Kautionen, Majorate, öffentlichen undkirchlichen Anstalten, Pensionscassen, Pflegschaften re. Auch die eng-lischen Stocks gehören zu den Jnscriptioncn. Jeder Verkauf wirdim Umschreibeamt (trunsler altioe) angezcigt und eingetragen unddem Käufer wird die Quittung des Verkäufers mit der Beglaubi-gung des Schreibers bei jenem Amte eingehändiget, Knv llu llocli,Handb. II, 743. — Bei den russischen Jnscriptioncn kann der Ver-kauf durch eine schriftliche, im Auslande von einem russischen Consulbeglaubigte Session auf der Rückseite (Jndossirung) geschehen.Certificate werden in Rußland diejenigen Abschriften von In-skriptionen genannt, welche mit gedruckten Zinsscheinen (coupous)versehen sind und deren Zinsen man daher im Auslande, namentlichin Amsterdam und Hamburg erheben kann; allein diese Certificatemit Zinsabschnitten laufen nur im Auslande um, indem sie bloß vonden leihenden Bankhäusern, mit Genehmigung des Staates ausge-fertiget sind. — Neapolitanische Jnscriptionen; ein Theil derselbenist durch die, vom Hause Falcon et u. Comp, veranstalteten, aufden Inhaber lautenden Abschriften (Certificate) leichtbeweglich ge-macht. — Ein Theil der hannöv. landschaftlichen Obligationen stehtauf Namen. — Der Hauptvorzug der Schuldbriefe auf Namen istdie Sicherheit des Besitzers vor Diebstahl und zufälligem Verlustder Schuldbriefe, — ferner weiß die Regierung genau, in wessenBesitz die Staatsobligationen sich jeden Augenblick befinden, was zurBeurtheilung mancher Operationen von Nutzen ist.