Druckschrift 
2 (1851)
Entstehung
Seite
292
Einzelbild herunterladen
 

292

in Loosen zu 25 fl. Oesterreich >839, 36 Will. fl. in Loosen zu250 fl. (jedes in 5 Abtheilungcn zu 50 fl.) bei wiener Bankhäusern. Baden >840, 5 Will. fl. bei Haber, Goll und Rothschild, inLoosen von 50 fl. Kurhessen >844 bei Rothschild, 6-700 000 rl.in 40 rl. Loosen.Sardinien >845 bei Beth mann, 3-600 000 Fr.in Loosen von 36 Fr. Baden >845 bei Rothschild, Goll undHaber, >4 Will. fl. in Loosen von 35 fl. Schaumburg-Lippe>846, > Mill. rl. in Loosen zu 25 rl. beiHeine in Bückeburg.Hamburg 1846, 4-700 000 Mark B. bei dortigen Häusern, Loose von100 Mark, übernommen zu 95. Auch mehrere Privatpersonen,z. B. Fürst Esterhazy und Windischgrätz, haben solche An-leihen abgeschlossen.

(e) Doch kam die jährliche Verzinsung bei der österr. zweiten Anleihevon >820 vor. Bei der polnischen Anleihe von >835 wurden >0Jahre lang Prämien vcrloost, die übrigen Loosbricfe werden seit1846 jährlich zu 4 Proc. verzinset und die Zinsen der 10 erstenJahre bei der Abtragung der Obligationen nachgezahlt.

(<k) Wenn z. B. ein Loosbrief von >00 fl. erst nach 20 Jahren zur Zah-lung gelangt und mit den 20jährigcn Zinsen zu 4 Proc., also imGanzen mit >80 fl. abgezahlt wird, so kommen der Staatscasse die39 fl. zu Gute, auf welche die Zinscszinsen in dieser Zeit angewach-scn wären, denn eine Rente von 4 fl. wächst in 20 Jahren auf l l 9 fl.an, statt deren nur 80 fl Zinsen nachbezahlt werden.

Ce) Bald l bald >, bald Jahr. Die bad. Anleihe von >845 hat so-gar jährlich 4 Ziehungen.

(/') Preußen abwechselnd in dem einen Jahre eine Vcrloosung mit Prä-mien, wobei die ohne Gewinn herausgekommencn Loose nur 4 Proc.nachbezahlt erhalten, dann im folgenden Jahre keine Prämien, son-dern für alle verloosten Scheine gleichmäßig 5 Proc. Zinsen; z. B.im I. >857 werden >0800 Looke gezogen, unter denen eine Prämievon >00 000 rl., > von 30 000 rl., 2 von 9 500 rl , 4 von 5 000 rl.,1000 Prämien von >20 rl., 3000 von 1>0rl. und 6u00 von >00(Minimum) d. i. 50 thlr. Capital und 25jährige Zinsen zu 4 Proc.

(</) Gr. Hessen: In den ersten >0 Ziehungen wurden für einen beträcht-lichen Theil der hcrausgekommcnen Loose dem Besitzer nur >0 fl.baar und das Loos zurückgcgeben, welches in den folgenden Ziehun-gen nochmals eingeworfen wurde. Bei mehreren Anleihen bleibt dasMinimum in den ersten Ziehungen gleich und steigt erst später; z. B.österr. Anleihen v. >820, 4 Ziehungen hindurch >20 fl., in der vtcn125 fl. (>00 fl. Stamm und 5 Jahreszinsen zu 5 Proc.) sodann130 >35 u. s. f. Bei den österreichischen Loosen von >839 betrugdas Minimum sogleich in der >. Ziehung das Doppelte des angeleg-ten Capitals, nämlich 500 fl., aber cs bleibt bis zur letzten Ziehunggleich, so daß zuletzt der nachbezahlte Zins nur 2V, Proc. jährlichausmacht, nämlich 250 -j- 40. 6j/,. In Baden hat man bei den 2neueren Lott. A. zwar die Entwerfung des Iiehungsplanes denBankhäusern überlassen, aber gewisse Grundzüge desselben vorläufiggesetzlich bestimmt. So verordnete das Ges. vom 21. Fcbr. 1845:Die Regierung leistet nicht mehr als 3'/, Proc. Zinsen, halbjährigzahlbar (also eigentlich 3," Proc.), das Minimum der Prämie injeder Ziehung muß aus dem Capitalbetrag des Looses mit 2 Proc.Zinsen für jedes verflossene Jahr bestehen rc.

(ü) Je später die Hauptgewinnste gemacht werden, desto mehr gewinntman an den Zinsen derselben. Daher läßt man die höchsten Gewinnste