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auf die letzten Jahre fallen, was zugleich ein fortdauernd steigendesInteresse an der Berloosung unterhält; z. B. österr. Anleihe von1834, größter Gewinn 320,000 fl,, welcher 3mal, nämlich in der er-sten, vorletzten und letzte» Ziehung vorkommt. Prcuß. muximum100 000 rl., in der ersten und in der letzten Ziehung-zu gewinnen.Gewöhnlich einige Monate nach der Berloosung.
Von der Ausstellung der Obligationen (die meistens 1 — 2 Jahrevor der ersten Ziehung geschah) bis zur letzten Ziehung verstießen
20
„
österr. A.'v. 1820 und 1821,
24
„
sardinische,
25
preußische, polnische, 1829, bad. v. 1840,
26
,/
österreichische von 1834,
39
//
,, ,, 1839,
40
„
bad. von 1845,
45
großh. Heß. v. 1834,
50
,,
„ „ „ 1825, nassauische A.
52
Hamburg. A.
Letztere Zeiträume sind zu lang. Den Capitalistcn ist die Möglichkeiteiner so späten Nachzahlung der Zinsen nicht angenehm, und dieserUmstand mag, mit dem unter (^) bemerkten dazu bcigctragen ha-ben, daß die Loose des Hess. Anleihcns in den ersten Jahren wenigbeliebt waren und beträchtlich unter 50, ihrem Nominalbeträge,verkauft wurde»; ihr Curs war z. B. im Mai 1826 36'/,, im Jan.1827 34>/„ und im März >829 erst 48'/^. 1827 wurde der Umtauschjedes Looses gegen gleiche Summe in 3proc. Obligationen oder 42 fl.in 4proccntigen von der Regierung angeboten. Curs am 1. März1851 75V..
§. S02.
Der Entwurf einer Lotterieanleihe wird so gemacht:
1. Es wird die Größe des aufzubringenden Capitals und derZeitraum bis zur völligen Abtragung festgesetzt.
2. Man bestimmt, was die Staatskasse im Ganzen für die An-leihe zu leisten habe, indem man die Teilnehmer an der-selben wie eine Gesellschaft betrachtet, welche mit der Re-gierung in Vertragsverhältniß steht («). Es muß nämlichdie geborgte Summe nach einem gewissen Zinsfüße (S)verzinset und allmälig durch jährliche Zahlungen abgetra-gen werden. Jedes Jahr ist daher ein bestimmter Betragan Tilgung und an Verzinsung des noch nicht getilgtenTheiles auszubezahlen. Je weniger man in den erstenJahren ablrägt, desto größer bleibt die Zinssumme unddesto stärkere Tilgungen müssen später vorgenommen wer-den (c). Bei einigen Anleihen leistete die Staatscasse an-fangs nicht einmal die volle Verzinsung, so daß durch den