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2 (1851)
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kann von günstigeren Verhältnissen keinen Nutzen mehr zie-hen (ö).

(a) Lafitte fragt, ob cs besser sei, 100 Will, geradezu gegen 5 Will.Zinsen aufzunehmen, oder I33'/z Mill. gegen 3 Proc. zu verschrei-ben und also nur 4 Mill. Zins zu geben. Später setzt er folgendeBedingungen als wahrscheinlich. Man will 80 Mill. borgen. Wennman nun blos 80 Mill. verschreibt, so muß man 4 Mill. Zins zahlen;giebt man aber aus

86/ Mill. in 4>/^ Proc. zu 92,", so braucht man 3-890 000 Zins

04/ ,, 4 ,, ,, 84/' ,, 3-780 000

403/-,,3-/,77/- 3-620 000

IIS/- 3 69," 3-460 000

In der letzteren Annahme ist die Ersparniß S40 000 oder zwischen'/, und >/s der Zinsen.

(b) Hiermit stimmt die neuerliche Aeußerung von Loguelin (ktevne«los lloux inoililos, X, 132. Xvi-ll I84S) überein: Olliir aux croan-ciois <Ie l'otat une «UKmonlalioii suturo lle cnpitol, 0 » oc>m»>-eci'one perle cl'iiilerel presenle, c'est e» gnelgus «orte ileplacerle« rvle«; e'est mellre In prevo)'l»ice lle I'avenir 6» oole <Ie«Iioinme« gui inenreiil, et ne laisser ü I'vlat, gui lloit vivre, gne lesouci llu present.

§. -l99.

II. 6. Man hat Anleihen mit einer den üblichen Zinsfußübersteigenden Rente versucht, wobei eine allmälige Tilgung er-folgt, so daß nach einer Reihe von Jahren die ganze Schuld er-lischt. Von solchen temporären oder Zeitrenten im weiterenSinne ist im Allgemeinen Folgendes zu bemerken («): 1) DieCapitalisten erhalten von einer gewissen Summe eine größereEinnahme, als bei einfachen Zinsdarlehen. Hieraus entsteht einReiz für arbeitsscheue oder arbeitsunfähige Personen, ihr Ver-mögen, welches sie in vielen Jahreszahlungen mit den Zinsenvermischt zurückerhalten, für ihren Unterhalt aufzuzehren und eswird hiedurch die Zerstörung von Capitalen begünstigt (S). Diemeisten Begüterten sind jedoch bedacht, ihr Capital den Erbenzu erhalten, weßhalb die Zahl derer, die auf jene Bedingungeiner tilgenden Rente entgehen wollen, nicht groß ist und fürden Staat keine besonders günstigen Bedingungen zu erwartensind. Auch hat man überall nur einen kleinen Theil der Staats-schuld in solche Renten aufgelöst. 2) Wenn man solche Renten-verträge zu einer Zeit eingeht, wo der Zinsfuß niedrig steht, soist die Regierung sicher, nichts zu verlieren; geschieht eS aber