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2 (1851)
Entstehung
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Beiträqe S. 43. karveil, S. 274. lilae (tnlio ei>, laxat.S. 43S.

sc) In Frankreich war lange Zeit von gar keinem Schuldcapitale undZinsfüße die Rede, man verkaufte bloß Renten, wie dicß auch vonPrivaten geschah. Dasgroße Buch der Staatsschuld" nach demGes. v. 24. Aug. 1793 erwähnt keine Capitalsummc, daher ist mannoch jetzt gewohnt, sich die Schuld nicht als ein gewisses geborgtesCapital, sondern als eine Masse schuldig gewordener Renten vorzu-stcllen, deren Preis veränderlich ist. Solche reiiles coiiLliliiee« ü>>erpul»ile kamen seit Franzi, vor. Hiebei war aber die Ablösungfür den Betrag, der dem gesetzlichen Zinse entspricht, immer als er-laubt angesehen, und von Sully und Colbcrt waren solche Ab-zahlungen wirklich ausgeführt worden. Das Ges. vom l. Mai 1825sprach diesem Grundsätze gemäß aus, daß die Tilgung durch Ankaufnach dem Curse nicht über dem 2l>fachcn der Rente geschehen dürfeund stellte also diese als den Sprocentigcn Zins eines Nominal-betrages dar. Jndcß wirkt die frühere Ansicht noch immer fort.

Z. 49Z.

Zum Ausgeben von Staatsschuldbriefen um einen Preis,der unter ihrem Nennbeträge steht, hat man sich hauptsächlichdurch nachstehende Gründe bewegen lasten:

1) In schwierigen Zeiten bekommt man nicht immer umden landüblichcn Zins geliehen, also muß man den Gläubigernmehr versprechen. Statt aber geradezu z. B. 7 oder 8 Proc. zubewilligen, bedient man sich jenes Mittels, theils um nicht dasim Privatrechte bestehende Verbot höherer Zinsen offen zu ver-letzen, theils um zu vermeiden, daß die einzelnen Theile derStaatsschuld von sehr verschiedenem Zinsfüße sind und daß etwadie Zinsen in unbequemen Bruchtheilen auSgcdrückt werdenmüßten (tt).

2) Man hofft, daß wegen der Beliebtheit solcher Anleihendie Capitalistcn sich mit einer niedrigeren Verzinsung begnügen.Die Vorliebe der Gläubiger für diese Einrichtung entspringt ausder Hoffnung, am Stamme ihrer Forderungen zu gewinnen,wenn der Curs der Schuldbriefe steigt. Je weiter nämlich einStaatspapicr unterPari steht, ein desto ausgedehnterer Spiel-raum ist für die Erhöhung des Eurses geöffnet, während diesernur wenig über das Pari hinausgehen kann, wenn die Ab-lösung um den Nominalbetrag nahe bcvorsteht. Die Unwahr-scheinlichkeit, daß die Reihe der Tilgung sobald an eine einzelneObligation kommen werde, ermuntert bisweilen, noch einige