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Procente über Pari zu bezahlen, wenn man keine andere gleichgute Gelegenheit hat, Capitale auszuleihen, aber ein bedeutendhöherer Eurs ist blos dann zu erwarten, wenn man gewiß ist,daß für's Erste keine Einlösung in Pari eintreten werde (S).Für die Spekulation auf eine Eurserhöhung sind daher solchePapiere am willkommensten, deren Zinsfuß noch unter dem lan-desüblichen ist, und die schon darum für einen niedrigeren Eursan die Unternehmer der Anleihe abgelassen wurden (u). Dieseziehen z. B. Zprocentige Obligationen (3 Procents nach derkürzeren Bezeichnung) zu 75 den 4procentigen, die sie im Paribezahlen müßten, vor, obgleich der Zins in beiden Fällen gleichist, weil sie hoffen, die ersteren vielleicht auf 80 oder 90 steigenzu sehen, weshalb auch unter übrigens gleichen Umständen derEurs der Obligationen eines und desselben Staates sich nichtgenau nach dem Zinsfüße richtet (</).
(a) Statt z. B. einen, in der Berechnung beschwerlichen Zinsfuß vont>,3 Proc. festzusetzen, wird ein Preis von 79," für Sprocentige Ob-ligationen bedungen; die Unterhandlung ist leichter und man kannsich durch Zugeben und Nachlassen eher nähern.
(-) Wie in Frankreich wegen der gesetzlichen Verfügung, daß, wenn eineArt von Papieren über Pari steigt, die Tilgung derselben ausgesetztbleiben soll. Die dortigen S Proccnts stiegen deßhalb sehr hoch. Ihrhöchster Stand war 126 am 4. März 1844. Auch die österreichischenkamen bis 112.
(e) In England hat man öfters bei einer neuen Anleihe verschiedenePapiere von den schon vorhandenen Arten ausgegeben. Die einzel-nen Obligationen als Theile des Ganzen heißen so rips (von sub-scrlpiio»), ihr Inbegriff omniuni. Es wurden z. B. 1781, um12 Will. L. St. baar zu erhalten, hingcgcben 18 Mill. Zprocentigeund 3 Mill. 4proc. Stocks, zusammen 21 Mill., welche 680 000 oderS>/, Proc. trugen. Bei den im I. 1814 geborgten 24 Mill. gab manfür je 100 L. baar
80 L. St. in 3proc. recluceck (nämlich nniniities),
23/, „ „ 3 ,, ooiisnls (eoiisoiiiiutkli cum.)
30 „ „ S „ oausols
zusammen 133!/, L>, welche 4,° L. Zins kosteten. Bei mehreren sol-chen Anleihen wurden zur Ergänzung auch langjährige Zcitrentenbeigefügt, deren jetziger Werth berechnet werden muß, wenn mandie ganze übernommene Verpflichtung übersehen will. Stehen diedas omnium bildenden sorips im Curse höher, als sie von den Gläu-bigern übernommen wurden, so machen diese sogleich einen Gewinn,welcher boinis genannt wird. Im I. 1813 z. B. waren die für je100 L. St. hingegebenen Stocks nach dem Curse 97 L. S Sch. werth,dazu kamen 6 Sch. 7'/, P. in 46si, jährigen Zeitrentcn, welche, daeine Rente von dieser Dauer unter Annahme eines Zinsfußes von