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und Mandaten befreit worden war und sich wieder belebte, trat dieNoth derer, die in Papiergeld von der Staatscasse bezahlt wurden,deutlich hervor. Le Gouvernement, c. u. <1. ses eliels, ses s^ens detonte espece, inilitnires, udminislvuteurs nu mnKistruls, ses cro-nnviers, etnient redults ü unv nffiense dotresse. — Los reutlersmouimient de Wim, los lonetionnuires donnulent louv domission.'pliiers, VIII, 344. — Die letzten 20 000 Mill. Fr. Assignaten hat-ten der Staatscasse ungefähr nur soviel als 100 Mill. Fr. Münzegenützt. Die gesetzliche Preisbestimmung der nothigsten Maaren(das „maximum") und das Verbot, ein Agio auf Münze zu neh-men, N93, bei Strafe von 6 Jahren Zuchthaus, hatten das Uebelnur ärger gemacht und man hatte 1795 diese harten und doch un-ausführbaren Gesetze zurücknehmen müssen. pliiers.V, 1S2. VII,42.24S.387. — In China war es im 11. u. 12. Jahrhundert üblich,bei der Ausgabe von Papiergeld zu bestimmen, nach wieviel Jahrendasselbe vollständig eingelößt sein solle, aber dieß wurde nicht pünkt-lich vollzogen und die Scheine sanken im Preise. Die nach 7 Jahrenzahlbaren Kiao-tschao von I I SS sielen dergestalt, daß ein Reiskuchcnnach heutigem französ. Gelde 7S 000 Fr. galt. X'al. koudot inüouru. dos Leon. XXV, 113 (Jan. 18S0),
§. 488 .
Das Papiergeld erscheint demnach als eine gefährliche Artvon Staatsschulden. Nur fortdauernde Helle Einsicht und Fe-stigkeit der Negierung kann vor dem Mißbrauche bewahren, undes giebt keine äußere Schutzwehr oder Bürgschaft, die nichtspäterhin, wenn jene Eigenschaften den Negierungen fehlen,vereitelt werden könnte («). Es ist eine schädliche Selbst-täuschung, wenn man glaubt, eine große Summe neuer Papiereunbemerkt und ohne Nachtheile ausgeben zu können, weil manden Belauf derselben vielleicht verheimlicht. In Zeiten, woman beträchtliche Schulden zu machen gezwungen ist, darf mansich auch am wenigsten die Fähigkeit zutrauen, das Papiergelddurch Einlösung stets im Pari zu erhalten. Dasselbe ist deshalbkeine gute Aushülfe in einer schwierigen Lage, vielmehr ist esnur unter solchen Umständen unschädlich, wo man es leicht ent-behren könnte und bloß der Wortheil einer Zinsersparung in be-schränktem Maaße beabsichtigt wird. Dieß ist der Fall, so langedie Menge des Papiergeldes gering ist, z. B. der jährlichenStaatseinkünfte, so daß die Möglichkeit, dasselbe einzuziehenund dafür verzinsliche Anleihen aufzunehmen, keinem Zweifelunterliegt(ö). Am allerwenigsten hat dasjenige Staatspapier-geld gegen sich, welches nur auf bestimmte Zeit, als Voraus-