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desselben Schranken zu setzen und dessen Ems festzustellen (a).Auf welcher Stufe des Nebels man auch dem weiteren Anwachsedesselben Einhalt zu thun anfängt, so ist dasselbe noch immergrößer, als wenn ein gleicher Betrag an Schulden auf andereArt, insbesondere durch Anleihen gemacht worden wäre. DerNahrungszustand vieler Familien wird zerstört bis zur gänzlichenVerarmung, die Gewerbe leiden, Einzelne gewinnen dagegenbei dem Abtragen ihrer Verbindlichkeiten in dem gesunkenenPapiere. Die Verwirrung im Geldwesen und in den Geld-preisen, welche alle volkswirthschaftlichen Verhältnisse durch-dringt. muß eine Zerrüttung und Lähmung des ganzen Verkehrsverursachen, und auch nachdem man die Heilung zu veranstaltenangefangen hat, dauert es noch lange, bis die großen Verlusteverschmerzt und ersetzt sind. Diese vertheilen sich auch höchst zu-fällig und ungleichförmig unter die Staatsbürger und sind weitgrößer, als der Nutzen für die Staatscasse (S). Ein ausgearte-tes, vom Staate beschütztes Privatpapiergeld ist in Ansehungder Wirkungen dem vom Staate selbst ausgegebenen gleich zuachten, I, Z. 300.
(a) Zum Beispiel dienen die Erfahrungen mehrerer neuerer Staaten,s. I, §. 3IS — 3>7. II, 8. 268. — Die Hemmung dieser Verwirrunggelingt nicht jedesmal sogleich. Die österreichischen Einlösungsscheine,obgleich sie für den Sfachen Betrag in Banknoten ausgegeben wur-den, sanken noch sehr im Curse. Die französischen mnnllnts lorri-toriaux, eine Schöpfung des Direktoriums v. 16. März 1796, diezum Theilc dazu bestimmt war, die tiefgesunkencn Assignaten gegen
ihres Nominalbetrages einzuziehen, verloren doch ebenfalls sehrim Curse gegen Münze. Man beabsichtigte, die Mandaten durchDomänenverkäufe zu tilgen, so daß man die Staatsländereien ohneVersteigerung nach der Taxe von 1790 gegen die nämliche Summein Mandaten hingab. Dieß geschah auch, konnte indeß den Curs derletzteren nicht aufrecht erhalten, weil die Ländereien sehr gegen dendamaligen Preis gefallen waren und die auf >/z— Proc. gesun-kenen Assignaten bei der Umwechslung gegen Mandaten viel zu hochgerechnet wurden, auch das Vertrauen zu allem Papiergelde zerstörtwar. Die Mandaten galten anfangs (Fcbr. 1796) 60—64 Proc.,im August dess. Jahres nur noch zwischen 2 und 3 Proc. und zuletzt,im Scpt. 4/s Proc. Schon am 26. Juli 1796 wurde angeordnet,daß die Mandaten bei der Ueberweisung von Domänen nur nachdem Curse angenommen werden sollten. Sie verschwanden aus demUmlaufe und die verborgen gewesene Münze kam häufig zum Vor-schein. I'kier8, Ilisl. «Is In revolutinn kr., VIII, 190. 341. Vgl,Storch, Handb. III, III.
(b) Als in Frankreich der Verkehr von der Verwirrung durch Assignaten