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in die ei» Staat gerathen mag, eine Annäherung an dieses Aeu-ßerste auf kurze Zeit rechtfertigen könnten;
2) eine volkswirthschaftliche Gränze, bei der noch keineVerminderung der Capitale und der Gütererzeugung eintritt.Auch eine solche Belastung wäre schon mit schweren Bedrängnis-sen für einen Theil der von dem Luxus der Wohlhabenden leben-den Arbeiter verbunden, und bei dem Anwachse der Volksmengeohne Vermehrung der Capitale müßte sie sogar allmälig einenRückschritt im Wohlstände bewirken. Man muß daher auchScheu tragen, diese Gränze zu erreichen. Da übrigens dieselbeauf dem Wege statistischer Erforschung nicht deutlich zu erkennenist, so muß man sich an allgemeine Zeichen, als Steuerrückstände,Abnahme der Verzehrung, Zunahme der Zwangsveräußerun-gen, der Armen u. dgl. halten, um zu beurtheilen, ob eine Ver-mehrung oder eine Ermäßigung der Auflagen rathsam sei.
§. 468.
Die Folgen einer Erhöhung der Auflagen unter gegebenenUmständen müssen zugleich mit den Vortheilen verglichen wer-den, welche aus der Verwendung der neuen Staatseinkünfte fürdie öffentlichen Zwecke zu erwarten sind. Diese Vortheile werdenin der Stufenfolge der erhaltenden und der bloß fördernden, dermehr oder weniger nothwendigen oder nützlichen Ausgaben beimAnwachse der Auflagen immer schwächer, während jene volks-wirthschaftlichen Nachtheile zunehmen. Man sollte keine Ausga-ben beschließen, deren Aufbringung den Bürgern ein größeresNebel zufügt, als das durch sie zu Wege gebrachte Gute beträgt.Dieß ist zwar nicht leicht zu erkennen, weil die Entbehrung derSteuerpflichtigen und die nützliche Folge einer Staatsausgabekeine gleichartigen Größen sind, indeß vermag man doch mitHülfe von Erfahrungen und sorgfältigen Beobachtungen beideWirkungen gegen einander abzuwägen und das richtige Maaßder Staatsausgaben festzusetzen. Eine Erleichterung liegt hiebeidarin, daß man keine neuen Staaten vor sich hat, sondern in dembisherigen Umfange der Einkünfte und Ausgaben einen gutenAnhaltpunct findet. Aus diesen Sätzen folgt, daß man weder