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quem sein und für die Steuerpflichtigen eine Erleichterung gewäh-ren (Z. 165), so ist es doch nicht zweckmäßig, aus den Staatsein-künften solche Capitale anzuhäufen, und es ist besser, durch Steuer-Verminderung die Lasten des Volkes zu erleichtern, was wenigstenszum.Theile eine Vergrößerung der Capitale im Volke, also der Gü-tererzeugung und unmittelbar wieder des StaatscinkommenSverursacht. Demnach sollte die Regierung keinen Mehrbetragder Staatseinkünfte gegen die Ausgaben regelmäßig beabsichti-gen, außer etwa in so geringem Umfange, daß man nur einenreichlicheren Hülfsvorrath erhält und die Mittel zu nützlichen,bisher noch verschobenen Ausgaben gewinnt, Z. 39. 41.
(a) Für diese MaaHrcgel Humc, 8. Versuch und Gönner, Die Roth-wcndigkeit eines Staatsschatzes, staatswissenschaftlich und juridischerwogen, Landsh, 1805. (der Vers, nahm in dem späteren Werke:von Staatsschulden, §. 43, diese Ansicht zurück); Antillen, Geistder Staatsvcrf, S. 297, mit Rücksicht auf Friedrich II. — Gcno-vesi (N, 7?) folgt Humc, schließt jedoch, cs komme auf die Ver-fassung und auf den Handelsrcichthum an. Auch Jakob 1, 8- 731 ff.zeigt, daß Schätze nur da nöthig seien, wo wenig Geldumlauf, weniggroße Capitale und wenig Credit zu finden seien. — Vcrgl. A. Smit h,III, 355. — v. Sonnen fels Grundsätze, III, 8> 190 — 195.—Lotz, III, 424. ^1 a v t! nIIoall, On tuxlNion, S. 396.
(L) Smith a. a. O. bemerkt, daß in älteren Zeiten jeder Fürst aus eine»Schatz bedacht war, wie noch jetzt jeder Häuptling in der Tartarei. —Am berühmtesten waren die Schätze der mongolischen Herrscher. ImOrient ist dieses Ansammeln noch allgemein im Gebrauch. — Frie-drich II. fand 8-700 000 rl im Schatze seines Vaters. Der von ihmhintcrlasscne Staatsschatz war, obgleich geringer, als man ihn sichvorstcllte, doch der größte europäische in neuerer Zeit, 60—70 Milt. rl.Preuß, Friedrich der Gr. I, 132.
(o) Aus den Briefen des jüngeren Plinius (X, 62) sieht man, daßzur Zeit Trajans Ucberschüsse zum Ankäufe von Ländereien oderzum Ausleihen verwendet wurden. Der Zinsfuß bei Privatpersonenwar 12 pCt., der Staat hatte aber Mühe, soviel zu erhalten.
§. 465.
Den regelmäßigen und nachhaltigen Zustand des Staats-haushaltes bildet demnach die Gleichheit der Einkünfteund Ausgaben. Das Zusammentreffen beider Größen wirddadurch erstrebt, daß man im Voraus, z. B. für jedes bevorste-hende Jahr, die Summe der Ausgaben festsetzt und zugleichdie aus den bestehenden Quellen zu erwartenden Einkünfte aus-mittelt, also überhaupt einen Plan, als Richtschnur für einenkünftigen Zeitabschnitt, entwirft. Ein solcher Finanzplan, der