Druckschrift 
2 (1851)
Entstehung
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Das Vereinsgcbiet hat ungefähr aufjc 4/, Meilen Gränze l Haupt-oder Ncbcnzollamt Ir Classe. Die bad. Gränze gegen die Schweizund Frankreich hat 10 Haupt-, 17 Neben-Z.-A. erster und 34 dgl.zweiter Classe, nebst 8 Anmcldeposten, weiche gleichfalls die Befug-nisse der Neben-Z.-A4 2r Classe haben. Rechnet man ohne die klei-neren Krümmungen diese Gränze zu 60/, Meilen, so kommt unge-fähr auf jede Meile 1 Zollamt, ohne die Anmeldeposten. An einemHaupt-Z.-A. ist 1 Oberinspcctor, 1 Hauptvcrwaltcr als Rcchnungs-und Caffenführer, I Hauptcontrolcur angestellt, nebst mehrerenAssistenten.

Z. " 160 .

3) Der Schleichhandel würde sehr erleichtert sein, wenn mannach der Ueberschreitung der Gränze sogleich von allen weiterenNachforschungen frei wäre. Um aber diese nicht auf den ganzeninneren Verkehr ausdehnen zu muffen, hat man den Mittelweggewählt, einen schmalen Streifen längs derGränze hin (Gränz-bezirk) den Aufsichtsmaßrcgeln zu unterwerfen («). In diesemBezirke, dessen Begränzung gegen das Binnenland auf allenStraßen auf eine deutliche Weise bezeichnet werden muß, wirddas Verführen zollpflichtiger Waaren an gewisse Förmlichkeitengeknüpft (-), auch müssen die hier ansässigen Fabricanten undKaufleute unter einige Aufsicht gestellt werden, weil man oftwahrgenommen hat, daß solche Gewerbsunternehmungen denSchleichhandel vorzüglich begünstigen (c).

4) Das bei der Ankunft einer Waarensendung an einerZollstätte eintretende Verfahren begreift im Allgemeinen in sich:

a) die Uebergabe eines schriftlichen ausführlichen Verzeich-nisses der Waaren durch den Führer derselben, Waaren-anzeige, Declaration. Für Reisende sind erleichterndeVorschriften nöthig (,/) ;

b) die Besichtigung der Waaren durch die Zollbeamten, soweit sie unumgänglich ist, um sich von der Richtigkeit derAngabe zu überzeugen, oder soweit nicht andere Einrich-tungen jenes Mittel entbehrlich machen; Revision. Hie-bei, wie bei der ganzen Zollbehandlung, müssen die Be-amten verpflichtet werde», gegen die Eigenthümer undFührer der Waaren schonend und gefällig zu Werke zugehen (e).

v) die Berechnung des schuldigen ZollbetrageS »ach dem Tarif;