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2 (1851)
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wechseln Sätze »ach dem Gewichte, dem Raummaaß für trockne undflüssige Maaren, der Stückzahl und den Procenten des Preises miteinander ab.

(e) Der Zollvereinstarif hat 34 verschiedene Gcldsätze, worunter 9 unter1 rl>, 25 von ll 10 rl. Es sind nur 43 Hauptnummcrn von Waa-rengattungen, deren jedoch einige in viele Unterabthcilungen zerfal-len. Diese Einfachheit gewährt in der Verwaltung großen Vortheil,dagegen geben die Reductioncn dieses Tarifs auf fl. und kr. lästigeZahlen, z. B. 4 Sgr. 17'/? kr. Die Zahlen des bad. Tarifsvon 1827 stiegen, wenn man auch die Gulden in kr. ausdrückt,sehr regelmäßig: 202530405960-80100125150200300400 kr., wozu dann 1833 noch 600 kr. oder 10 fl.kamen.

(^) Vcreinstarif: Regel für die Ein- und Durchfuhr '/, rl. 52'/? kr.vom Zollccntner.

(e) Aehnliche Bestimmungen sind unter den Kaufleutc» üblich, um daswirkliche Abwägen der bloßen Maare (Stürzen") zu ersparen.Der Tarasatz ist entweder eine Zahl von Procenten, oder eine Zahlvon Pfunden bei Verpackungsarten von üblicher Beschaffenheit undgleicher Quantität, z. B. eine Jndigokiste 1422 Pf, eineThcckiste1826 Pf. (Havre). Im Tarif des Zollvereins ist bei den höherzu verzollenden Maaren die Tara in Procenten angegeben, mit Un-terscheidung verschiedener Hüllen, z. B. Labaksblättcr in Fässern12, in Körben 9, in Ballen 4 Proc., so daß man für jeden Brutto-centner nur rc-s,,. 889196 Pf. zu verzollen hat; wer ein größe-res Frachtstück versendet, hat einen kleinen Gewinn, weil das Ge-wicht der Packhüllc sich wie die Oberfläche verhält und daher nichtganz im Verhältnis! des Körpcrinhaltes anwächst. Früher warendie Larasätze bei Labaksblättern in jenen drei Verpackungsarten16, 13 u. 7 Proc. Wein in Fässern und Flaschen, Bier, Brannt-wein :c. werden nach dem Rohgewichte verzollt, worauf ohne Zwei-fel schon bei der Ansetzung des Zolles Rücksicht genommen wordenist. In Oesterreich unterscheidet man äußeres und inneresRohgewicht; dieses besteht in der letzten innersten Umhüllung, z. B.dem Fasse, der Flasche, dem Umschläge von Papier, dem Sacke u.dgl, daher kommen dreierlei Bestimmungsarten vor, nach demNetto-, dem inneren und äußeren Sporcogewicht. Im ruff. Ta-rif haben viele trockene Rohstoffe in Glas - oder Steingefäßen 20,in hölzernen 10, in Säcken 25 Proc. Tara, Säuren, Sardellen,Früchte in gläsernen od. steinernen Gefäßen sogar 40 Proc.

(/') Besondere Bestimmungen müssen verordnen, was bei diesem Abwä-gen als Tara abgche, was z. B. bei dem Papier und Bindfaden derZuckerhüte, den Einlagcbrettchen und Rollen der Zeuche und Bän-der nicht gestattet ist, Schönbrodt, Sammlung von Verordnun-gen, IV, 67.

§. 4S9.

Das Zollwesen ist in den europäischen Staaten von formellerSeite sehr ausgebildet worden. Die Menge von Vorschriftenund Veranstaltungen, die auf die sichere Erhebung der Zölleabzwecken, stellt in ihrer Gesammtheit ein kunstreiches verwickel-