Druckschrift 
2 (1851)
Entstehung
Seite
230
Einzelbild herunterladen
 

230

kein hinreichendes Sicherheitsmittel («). Daher haben die Zölle,welche nach dem Gewichte, der Stückzahl ic. angesetzt sind, we-sentliche Vorzüge. Da jedoch hier wieder der Nachthcil eintritt,daß der Zoll von den besseren und kostbareren Sorten einerWaarengattung, die wenigstens der Besteuerung wegen eine hö-here Abgabe tragen sollten, verhältnißmaßig zu gering wird, soist es rathsam, daß man, soweit leicht kenntliche und feste Unter-scheidungsmerkmale aufzufinden sind, für die verschiedenen Sor-ten auch verschiedene Zollbetrage anordne (S).

2) Es wird eine nicht große Anzahl von verschiedenen Zoll-sätzen, in bequemen Zahlen angenommen (o).

3) Es ist dienlich, für alle nicht besonders benannten Gegen-stände einen allgemeinen Zollsatz als Regel anzugeben, nur darfman sich hiedurch nicht verleiten lassen, Maaren, die besser zoll-frei zu lassen wären, einer Abgabe zu unterwerfen, auch solltedieser allgemeine Zollsatz die Größe einer geringen Gebühr nichtübersteigen (ck).

4) Würde man den Zoll von dem Rohgewichte (Brutto-oder Sporcogewichte), d. h. dem Gewichte der Maare sammtder Packhülle, erheben, so läge hierin eine Ungleichheit bei ver-schiedenen Verpackungsarten und die Zollpflichtigen könntendurch immer leichtere Verpackung dem Zolle zum Theile aus-weichen. Nur bei sehr niedrigen Tarifsätzen könnte man dießübersehen. Bei höheren ist es zweckmäßig, a) nach den imHandel gemachten Erfahrungen für jede Art von Maaren undvon Verpackung derselben sestzusetzen, wie viel für die Taravon dem Bruttogewichte abgezogen werden soll, um das zollbareNettogewicht zu finden; gesetzliches Netto («);>,) ineinzelnen Fallen sowohl den Zollpflichtigen als den Zollbeamtenzu gestatten, daß sie das wirkliche Nettogewicht (nettoellvctil') durch Herausnehmen aus der Packhülle und abgeson-dertes Abwägen ausmitteln lassen (/).

(«) Z. B. russ. Zolltarif v. 1850: Die mit 10 Proc. Zulage erkauftenMaaren werden versteigert, der Ueberschuß wird am Ende des Jah-res unter das Personal des Zollamtes vcrthcilt, wobei der Anzeiger>/, erhält.

(b) Der Vcreinstarif hat fast nur Sätze nach dem Gewichte, außer beiGetreide, Holz, Spiegelglas und Vieh. In den meisten Tarifen