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Oesterreich. Stickereien, Schminke, gepolsterte Möbeln, feinesPorzellan, goldne Dosen, Seidenbordüren rc. 36 kr. vom fl. oder60 Proc. — Vergoldete Kronleuchter 3665 fl. — Leinene Schleier1967 fl. — Seidenwaaren 1093 fl. — Lcinenbatist 655/fl. — Edle,wohlriechende Oele 229/'fl.—Wollenzeuche 203/fl. —Pelzwaaren,lederne Handschuhe, Seidenwaaren, 109/ fl. — Riechstoffe 87," fl.— I Taschenuhr 1," fl. — 1 Kleidungsstück, Armband, Luchnadet4-l kr.
Rußland. Seidcnspitzen 2290 fl. — Wollen- und Scidcnshawls,Kunstblumen 1832 fl. — Strauß- und a. Zierfedern 1135 fl.—Spitzen 1374 fl. — Galanteriewaaren 458 fl,
England. Zugerichtete Straußfedern 1984 fl. — Riechstoffe,Pelzwaaren, 20 Proc. — vgl. sonst II. §. 215.
§. 153.
Eine nachtheilige Folge hoher Zölle ist der Schleichhandel(Smuggel), welcher der Staatscasse einen Theil der Zollein-nahme entzieht, §. 113. Der Antrieb zu ihm liegt neben demGewinn, den er verspricht, zugleich in dem Reitze einer gefähr-lichen Lebensweise, welche, dem Kriege oder der Jagd vergleich-bar, sowohl List als Kraft erfordert und entwickelt und eine Ab-wechslung von Anstrengung und Ruhe darbietet. Die stets sicherneuernden Kunstgriffe der Schleichhändler machen kostbareund beschwerliche Gegenanstalten nothwendig («). Die Gefahrdes Schleichhandels ist geringer an Meeres- oder Stromgränzen,am größten in Gebirgs- und Waldgegenden, und die Kosten derBewachung sind verhältnißmäßig desto kleiner, je größer dermit Zöllen umgränzte Flächenraum und je kürzer bei gleicherGröße des Gebietes die Länge der Gränze ist (S). Zwar dürfteman auch bei niedrigen Zollsätzen nicht auf die Abwesenheit desSchleichhandels rechnen, woferne die Gränzbewachung nachlässigeingerichtet wäre, allein er ist doch minder häufig und leichterzu verhüten, daher auch die verzollte Menge von Maaren größer,so wie schon darum die Zölle mehr eintragen, weil man von denweniger vertheuerten ausländischen Maaren mehr verbraucht.Deshalb hat hier, wie bei der Accise, oft nach einer Ermäßigungder Sätze die Einnahme sich erhöht, oder wenigstens nicht umso viel abgenommen, als man hätte schließen sollen (Z. 117).Selbst bei gleichem Ertrage für die Staatskasse wären die nie-drigeren Zollsätze vorzüglicher, weil sie den Zehrern weniger ent-