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Aus Gründen des Steuerwesens müßte man den Rübenzuckereben so hoch belegen, als den Rohrzucker; nur die Rücksicht aufdie inländischen Fabriken, welche seither in der gänzlichen Steu-erfreiheit einen großen Schutz genossen hatten und bei der plötz-lichen Gleichstellung beider Zuckerarten zum Thcile mit großenVerlusten für die Eigenthümer zu Grunde gehen könnten, mageine Schonung deS Rübenzuckers anrathen (r,).
(«) In Baden gab es nach der Accisordnung von 1812 eine Abgabe vonDel, nach den gestampften Rohstoffen erhoben, und von Brennholz(2 — 6 kr. von der Klafter, vor der Abfuhr aus dem Walde zu ent-richten). Beide Abgaben hörten 1820 auf. — Ehemalige Abgabevon Gold- und Silbcrwaarcn in Oesterreich, durch vorgeschriebcneStempelung überwacht. — In den österreichischen größeren Städtenwerden Steuern von Brennholz und Baustoffen, Milch, Eiern,Wachs, Ocl, Käse :c. erhoben.
Im brit. Reiche sind neben Malz, Hopfen und Branntwein nochbesteuert: Ertrag >81!«
Ziegel u. Backsteine, 5 Sch. 10 P. u. 10 Sch. pr. >000 456 452 L.
Papier, l >/, P. pr. Pfd.810 554 „
Seife, l Z4 u. 1 P. pr. Pfd. ........ l-026 080 ,,
durchgängig mit 5 Proc. Zuschlag zu den angegebenen Sätzen. Hiezukommen mancherlei unter die Accise gerechnete Gebühren (liconses)von Gewerbtreibenden, besonders solchen, welche besteuerte Waarcnverkaufe», ferner von Micthkutschcn, Postpferden, Eisenbahnen rc.Diese Abgaben sind nicht sowohl Gcwerbstcucrn, als fixirte Accise-zuschläge und Mittel, die Zahl der Accisepflichtigen zu beschränken.Bei der Ausfuhr der Seife wird eine Rückvergütung gegeben, 1840von 85 286 L. Die bedeutenderen Erleichterungen in der neuestenZeit sind folgende: 1830 Bieraufschlag aufgehoben, gegen 3 Will. L.— Leder, 340 000 L.—Eider, gegen 30 000 L. St. — 1831 Kattuneund bedrucktes Papier, 5S0 000 L. (nach Abzug des starken Ersatzesbei der Ausfuhr). — Lichter, 500 000 L. St.— 1833 Seife, auf dieHälfte gesetzt. — Ziegel herabgesetzt um ungefähr 37 000. — Spiel-karten, 30 000 u. m. a. Stcmpelsatze. 1834 Stärke, 75 000 L., Re-duktion der Branntweinsteuer. 1835 Glasaccise um vermindert.4836 Papier auf die Hälfte. Die Acciseeinnahme von 1834 war umungefähr 1 >4 Mill. L. St. höher, als man dieser Erleichterung zu-folge hätte vermuthen sollen» — 1845 : Auctions-und Glasacciseaufgehoben, zus. 642,000 L.
(b) Die Uebercinkunft der Zollvereinsstaaten v. 8. Mai 1811 gestatteteeinstweilen die Wahl, ob man die Steuer von dem fertigen Erzeug-niß, oder von den Rüben, und zwar beim Einbringen oder erst vor-dem Zerkleinern erheben wolle. Man hat jedoch später die letztereMethode vorgczogcn, wie schon die preuß. V. v. 21. März >840,welche als Vorbereitung für die künftige Besteuerung eine sogenannteControlabgabe von >4 rl auf den Ccntner Rohzucker cingeführthatte, unbedingt das Abwägcn vor dem Zerkleinern vorschrieb. DerFabrikherr muß vor dem Anfang der Verarbeitung Anzeige machen,worauf das Verwiegen unter Aufsicht eines Steuerbcdientcn ge-schieht. In Frankreich hält man sich an die Zufuhr in die Fabrik.