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2 (1851)
Entstehung
Seite
205
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ner, als für das Steuerpersonal, aber sie könnte nur bei einemäußerst niedrigen Betrage der Abgabe gerathen werden, weilsie eine große Ungleichheit bewirkt, indem diejenigen Unterneh-mer, die von ihrem Brenngeräthe den häufigsten Gebrauchmachen, am wenigsten getroffen werden. Auch die gesetzliche Ab-stufung verschiedener Arten des Betriebes und die gestattete Ent-richtung der Steuer für Theile des Jahres ist nicht hinreichend,um jene auffallende Ungleichheit zu entfernen (</).

(a) Aeltere bad. Accise und Ohmgeld, auf 24 Stunden kr. von derMaaß des Blaseninhaltes, sowohl beim Rauhbrennen als Läutern,von Kartoffeln nur kr. Jede Blase wurde auf öffentliche Kostengeeicht. Accisordn. v. I8>2, §.38 und spätere Bestimmungen.Achnlich das hierin ebenfalls aufgehobene preuß. Ges. v. 8 Febr.1819. Es wurde vorausgesetzt, daß man in 24 Stunden I Quart.Branntwein von 50° Tr. aus 4 Qu. Blaseninhalt erzeugen könne,von denen daher 1Ggr. erhoben wurde. Für größere oder klei-nere Brennereien sollte der Steuersatz verhältnißmäßig abgcändcrtwerden. Kurhcsscn 2>/^ Sgr. für 4 Maaß Kcsselinhalt und 24Stunden, mit Ueberwachung der Menge von Maische, Bicrsacka. a. O. S. 284. In Großbritanien ist die Erlaubnis! zum Brannt-wcinbrcnnen an verschiedene Bedingungen geknüpft, z. B. nicht aneinem abgelegenen Orte, die Blase nicht unter 400 Gallons (12 bad.Ohm32,' pr. Eimer). Zur Sicherung der Steuer wird der Ein-lauf der Maische in die Blase überwacht. Im Jahr !842 wurden18-841 890 Gallons (Steuer 5 046 814 L. St.), 1849 22-962 012 G.versteuert (St. 5-793 381 L. St.) Hiezu kamen im letzteren Jahre3-044 758 G. Rum u. 2 187 500 G. ausländischer Br., welche zusam-men 2-783 137 L. Zoll gaben.

(ä) In Großbritanien wurde >786 bei der Einführung des Blasenzinsesangenommen, daß man wöchentlich 7mal die Blase leeren könne. Dasingen die Gebrüder Sligo in Leith an, ihre Blasen flacher und wei-ter zu machen. Nun wurde das Brennen schon 1788 40mal in derWochc bewerkstelligt, 1798 konnte die Blase in 8 Minuten, spätersogar in 3 Minuten geleert werden. Der Blasenzins war von 30Schill, bis auf 5 L. vom Gallon Blascnraum erhöht worden. Lau-de rdalc, lieber Nationalwohlstand, S. 84. iilne OnIloeli, Qaxat.,S. 152. Auch das a. preuß. Gesetz brachte schnell solche Verbesserun-gen hervor, flachere Blasen, Maischwärmer :c., s. Benzenberg,Ueber Preußens Gcldhaushalt, S. 24. In Würtcmberg, a. Gesetzv. 1827, ist die Steuer 5 fl. vom Eimer, oder, wenn Branntweinaus Malz bereitet wird, 1 sl. 48 kr., neben der Malzsteucr. ZurUeberwachung dient die Anzeige bei dem Beamten vom Beginn undEnde jedes Brandes, Vergleichung des Productes mit dem ver-brauchten Rohstoffe, Nachsehen, ob nicht zu anderer Zeit gebranntwird; daneben werden 15 Pwoc. vom abgeschätzten Erlöse der Schcnk-wirthe als Patcntsteucr gefordert; Handb. S. 269. 291. Ertrag1841 1843 i. D. von der Fabricationsabgabe 24 907 von der Aus-schanksabgabc O l 843 fl., ohne die Steuer von dem verwendeten Malze,(c) Ehmals im Großh. Hessen, Gesetz v. >2. Juni 1827, von der Ohm5 fl. 20 kr. erhoben (4 kr. von der Hess. Maaß oder 2/, kr. von der