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2 (1851)
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ist eine große Wachsamkeit der Steuerbedienten erforderlich unddie Branntweinbrenner werden von den vielen zur lleberwa-chung dienenden Zwangsvorschriften so sehr belästigt, daß derBetrieb dieses Gewerbes im Kleinen bei dieser Einrichtung sichschwer behaupten kann und die geringen Brennereien von dengroßen, fabrikmäßigen, die ohnehin im Bortheile stehen, destomehr verdrängt werden (k).

(a) Der Branntwein dient zwar unser manchen Umständen, z. B. ineinem feuchten Klima, bei Arbeiten in der Nässe u. dgl. zur Gesund-heit, aber kein anderes Getränk reizt so sehr zur Unmäßigkeit, unddie traurigen Folgen einer kurzen heiteren Erregung (weßhalbByron den Branntwein tde poor »inn's sparlelinx mibsUlulo inri-iolio» nennt) richten viele Familien zu Grunde. Daher sind dieMäßigkeitsvereine sowohl von physischer als von wirthschaftlicherSeite höchst wohlthätig, vgl. I, §. 317. Die Abnahme der Brannt-weinaccise in Irland ist eine deutliche Wirkung von den Bemühun-gen des achtungswerthen Geistlichen Theob. Mathe w. Während1838 l,^ jährlich auf den Kopf kam, war der mittlere Ver-brauch 1810 nur 0,°, 181! nur 0,^ Gallon, kort er, kio^r. II, 51.Derselbe (I.iter. 6nr. 1850. S. 585) schlägt die Ausgabe für Brannt-wein im brit. Reich auf 21 Mill. L. an. Wo der Wein für dieuntern Stände zu theuer ist, da muß man sorgen, daß durch guresund wohlfeiles Bier dem Uebcrhandnehmen des BranntweintrinkensEinhalt gethan werde. Böttch er (lieber den Branntweingcnuß,Hannover, 183!>) berechnet die Verzehrung im Königreich Hanno-ver auf 30s/, Mill. Quartier (zu pr. Quart 0,°" bad.Maaß), woran etwa '/) der Einwohner Theil nimmt, so daß gegen100 Quartier jährlich auf den Kopf treffen. Die Ausgabe dafür istg. 5-898 000 rl. und die verbrauchten Halmfrüchte und Kartoffelnwürden den Brotbedarf für der Einwohner darbieten.

(ö) Vergl. Hoffmann, Steuern, S. 266. 271.

(c) In Großbritanien ist sowohl dieser Betrug als die heimliche Einfuhrder hohen Abgaben wegen sehr häufig geworden, weßhalb auf eineHerabsetzung der Steuer eine große Vermehrung des versteuertenVerbrauchs und der Steuereinnahme erfolgte. In England wurde

1827 die Accise von der Gallon von 11 Sch. 9'/, P. aus ?>// Sch.herabgesetzt. Die Verzehrung war 1821 1821, i. D. 3 959 990 G.

1828 1831 i. D. 7-171 052 G. In Irland war 3 Jahre vor 1821bei einem Accisesatz von 5 Sch. 7 V, P. der Verbrauch 3-173 918 G-,aber 1826 1829 bei 2 Sch. 10 P. Steuer 8-561 316 G. In den3 Königreichen wurden versteuert:

1821 8-698 620 Galt, für 5-916 903 L. St.

1830 22-711 271 5-209 559

1819 22-962 012 5-793 381

s.MacCulloch, Hand. I, 691. Lord Alt Horpe, Unterhaus, 21.Juli 1831 und neuere Angaben.

(<?) Der Weingeist darf nicht unbesteuert sein, weil man durch Verdün-nung und Zusätze leicht trinkbaren Branntwein aus ihm bereitenkann. Der zur Beleuchtung dienende Weingeist wird in Frankreich(V. v. 11. Juni 1811) mit einer niedrigeren Auflage von höchstens