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gegenden sich den Genuß des Weines nicht versagen müssen unddie verzehrte Menge der Volkszahl und der herrschenden Wohl-habenheit entspricht. Hohe Weinaccise hat noch den Nachtheil,zur Verfälschung des Weins anzureizcn. Was die Erhebungsartbetrifft, so läßt sich keine Einrichtung finden, welche nicht durchFörmlichkeiten und Uebcrwachungsmittel einer oder der anderenClaffe von Einwohnern beschwerlich siele. Außer der Einziehungan den Thoren der Städte (») kann die Erhebung geschehen
1) bei dem Einlegen nach der Weinlese,
2) bei den Schenkwirthen und den Zehrern, die sich einen Vor-rath einlegen (L).
(a) S. §. -128. Ein solches <li-oi> cl'enUee in Frankreich, in Städtenüber lüOO Einwohner. Nach den Weinpreisen sind die Dep. in 4Elasten, nach der Bolkszahl die Städte in 8 Adthcilungen gebracht.A. für >844: N-K 18 UOU Fr., für I84>» IS-40VW0 Fr.
(ä) Ucber die Weinsteuern in Deutschland s. Biersack, Ueber Best.S. 24S.
8. 431.
Zu 1. Wird der Weinaufschlag von denen gefordert, welcheneuen Wein sogleich nach dem Keltern einlegen (»), so trifft erdas ganze Erzeugnis;, also auch den Hausverbrauch der Neb-bauer und die Ausfuhr, bei welcher deßhalb zur Beförderungdes Absatzes eine Rückvergütung angemessen ist. Diese Erhe-bungsweise wird dadurch merklich schonender, daß man sie nichtsogleich nach dem Keltern, sondern einige Zeit später vornimmt,doch ist sie auch dann noch sehr beschwerlich, weil man Haussu-chungen bei allen Weinbergsbesitzern vornehmen muß, wobeidennoch Verheimlichungen leicht Vorgehen können (-), weil derSteuervorschuß für den unverkauften Wein manchen Weinbau-enden, besonders bei wohlfeilen Preisen, lästig wird, für denverkauften aber dem Käufer eine Auslage zumuthet, die denPreis Herabdrücken kann (§. 420) so), weil es ferner Mühekostet, die Steuer vollständig einzutreiben, weil Mischungen ?c.erschwert sind (,/), endlich auch die verschiedene Güte des Wei-nes nach den Jahrgängen nicht leicht beachtet werden kann (e).
Zu 2. Die Erhebung vor dem Beginne des Verbrauches (/)oder erst nach demselben (-) überhebt die Weinbauenden jenen