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2 (1851)
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brauch und werfen beträchtliche Einnahmen ab. In Ansehungder Gegenstände dieser Steuern finden von Land zu Land Ver-schiedenheiten statt, indem Bier und Branntwein in kälteren Län-dern mehr einbringen, als in warmen. Wo kein Rebbau statt-findet, da wird der Wein bequem durch einen Gränzzoll getrof-fen ().

Die Besteuerung geistiger Getränke dient zugleich den über-mäßigen Genuß derselben einigermaßen zu vermindern; dagegenist es wünschenswertst, daß die zurStärkung dienende Verzehrungder arbeitenden Elaste schonend belastet werde. Man könnte da-her eine solche Höhe der .Tranksteuern nicht billigen, welche unge-achtet des Anwachscs der Volksmenge den Verbrauch dieser Ge-tränke im Ganzen verminderte oder auch nur auf gleicher Höheerhielte.

(«) Frankreich, 18251829 i. D. 105-980 900 Fr, nach der Ncductionvon 1881 und 1832 64-226 000 Fr., 1835 10-809 000 Fr,, oder gegenI fl. auf den Kopf. L, für 1844: 97-719 000 Fr., 1845 R. 101 Will.Fr. A. für >852 ebenso. Großbritanicn, 1849 10-469 000 L. St.von Malz,Hopfen und Branntwein, ohne den Einfuhrzoll (1 835 000L. von Wein, 2-803 000 L. von Branntwein). Belgien 184612-700 000 Fr. Oesterreich 1847 R. 1-851 862 fl. Branntwein,2-472 191 fl. Wein, 5-659 428 fl Bier, zus. 9 983,481 fl. Großh.Hessen, L. 1850: 600 000 fl. In Baden trugen die Lranksteuernim Durchschnitt von 18301832 jährlich 693 648 fl. oder 34*/, kr.auf den Kopf der Einwohner, im D. von 18441845 1-074 672 fl.oder 47,* kr. auf den Kopf.

Z. -133. a.

Der Weinaufschlag ist als Belastung der Zehrer ganzzweckmäßig, wenn er aber den Weinverbrauch vermindert undden Preis der Weine erniedriget, so drückt er die Rente und denPreis des Ncblandes herab und beeinträchtigt zugleich die zahl-reiche Elaste der vom Rebbau lebenden Arbeiter in ihrem Unter-halte. Aus diesem Grunde kann ein beträchtlicher neuer Wein-aufschlag eine Herabsetzung der Grundsteuer von Nebland nöthigmachen, besonders da dieses häufig wegen seiner abhängigenLage nicht auf andere Weise gleich vortheilhaft zu benutzen ist.Bei einer älteren Weinsteuer hat sich der Preis des Weines undder Anbau der Neben nach derselben eingerichtet, und man kannsie dann für unschädlich halten, wenn die Lohnarbeiter in Wein-