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2 (1851)
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Belohnung für den Gewerbfleiß des Viehzüchters erblicken kann,so leiden doch diejenigen Gegenden, in denen die herrschendeNindviehrasse kleiner ist, und die kleinen Landwirthe, die ihr Viehungemästet zu verkaufen gezwungen sind, eine (allerdings ge-ringe) Wenachtheiligung (/«). 3) Die Unterscheidung mehrerernach dem Gewichte abgestufter Llassen von L'hieren jeder Artsteht zwischen der ersten und zweiten Methode in der Mitte. Sooft sich zwischen dem Acciseeinnehmer und dem Fleischer über dieClasse eines Stückes ein Streit erhebt, muß das Abwagen zuHülfe genommen werden, und da man in den meisten Fällenhierauf zurückkommt, so ist mit dieser Classeneinrichtung nichtsgewonnen (().

(a) Daher ist auch die Fleischverzchrung verschiedener Gegenden undOrre sehr ungleich, wie z. B. Städte auf den Kopf mehr Fleischverbrauchen als das platte Land. In den preußischen schlachtstcuer-pflichtigen Städten treffen 80 Pfd. jährlich auf den Kopf der E>v.,der Beitrag zur Mahl- und Schlachtsteuer ist j. 5) Sgr., währenddie classcnsteuerpflichtigcn Orte nur 16 / Sgr. auf den Kopf entrich-ten. In Baden zahlt der Kopf i. D. g. 13 kr. Fleischstcuer. In den 32Obereinnehmercien schwankte 18°°// der Betrag zwischen 31 kr.(Mannheim) und 6 kr. (Boxbcrg), welchem mini,»um Buchen (imOdenwald), Hornberg und St. Blasien (im Schwarzwald) zunächststehen. V o lz, Gewerbskal. 1835, S. !>. Der Kopf zahlt in Karlsruhe60, Mannheim 53, Heidelberg 51, Freiburg 41 kr.

(ä) Grosbritanicn, Frankreich, Baicrn, Würtcmberg (seit dem Finanz-"ges. v. I. Juli 1839) und manche andere Staaten haben diese Steuernicht. In Frankreich ist aber in einem Lhcilc der Städte eine städ-tische Flcischabgobe, die in Paris von einem Ochsen 26 Fr. 40 C.beträgt. In Baden war die Fleischaccise (durch Ges. v. 17. Jul.1848) vom I. Jan. 1819 an aufgehoben, aber durch Ges. v. 30.März 1850 wurde sie wieder eingeführt. In der Zwischenzeit warkeine Prcisernicdrigung des Fleisches wahrzunebmen, die erst nacheiniger Zeit bei einer vermehrten Viehzucht hätte eintrcten kön-nen. Mecklenburg-Schwerin, A. 18°°/, 14 000 rl.

(c) In Baden wurde 1828 der Aufschlag von Ziegen und Milchschwci-nen, 1832 überhaupt von Schweinen und Schaafen aufgehoben.Letztere Erleichterung wurde auf ungefähr 50 000 fl. angeschlagen.Der mittlere jährliche Fleischverbrauch eines Kopfes ist 30 Pfd.Schweine-, 1 Pfd. Schaaf-, 31 Pfd. Ochsen-, Rind - und Kalbfleisch,(et) In Preußen ist die Schlacht- wie die Mahlsteuer auf die größcrnStädte beschränkt, Z(43I,

(s) In Würtcmberg war nur das zum Verkaufe bestimmte Vieh steuer-bar, so ist cs auch in Oesterreich. Die Steuer von dem zum Haus-verbrauche geschlachteten Vieh ist eine dirccte.

(/) Prcuß. Schlachtsteuer, Ges. v. 30. Mai 1820, 1 rl. vom Ccntner;jedes geschlachtete Stück kommt unzerschnitten auf die Waage, nurFüße, Eingeweide und Darmfett werden nicht mitgewogcn. Nach