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mehr andere Feldgcwächsc bauen könnte. Diese selten cintrctendcWirkung wäre aber ebenfalls eine ungünstige. Eine sehr ungleicheBesteuerung der verschiedenen Gctreideartcn könnte leichter denPreis des mehr belasteten hcrabdrücken.
(c) In manchen Gegenden, z. B. dem Schwarzwalde, haben viele Land-leute eigene kleine Mahlmühlen an den nahen Gebirgsbächen. Diebad. Accise-Ordnung (§. 58) bestimmte zum Behufe der damalige»Mahlsteucr, daß ohne besondere Erlaubniß auf solchen Mühlen Nie-mand als der Eigenthümer mahlen dürfe und dieser seinen Haus-verbrauch alljährlich zu versteuern habe.
(,/) Die preuß. Mahlsteuer (Ges v. 30 Mai 1820) beträgt vom Ccnt-ner (110 Pfd.) Waizen 16 Ggr. (Ist 10 kr.), von Roggen, Gerste,Buchwaizcn, Hülsenfrüchtcn re. 4 Ggr. (17j/, kr.). Malz und daszum Branntweinbrcnncn bestimmte Getreide ist befreit. Wird Mehlin eine mahlsteuerpflichtige Stadt cingcführt, so wird der Steuer-betrag der entsprechenden Getreide-Art 1 (4 fach entrichtet, bei Grütze,Gries rc. doppelt. Da man (mit Einrechnung des Mahllohns) aus100 Pfd. Körnern ungefähr 1 16 Pfd. Roggen- oder 95 Pfd. Wai-zcnbrot erhält (II, 294 (»)), so trifft auf das Pfd. Waizenbrot un-gefähr '/j,, auf Roggenbrot /, kr. Nehmen wir auf den Kopf imDurchschnitt täglich 1 Pfd. Getreide (Roggen)- verbrauch, so hateine Familie von 5 Köpfen jährlich 5 fl. Steuer zu entrichten. Die(übertriebenen) Vorwürfe, welche von B ü l o w - C u m mcro w(Polit. und finanzielle Abhandlungen, 1834, I, 135) der Mahl- undSchlachtsteuer macht, sind bestritten worden v. Nieb u hr, in Rauund Haussen, Archiv, VII, 206. Diese Steuern bestehen nur in114 größeren Städten, während an allen übrigen Orten die Clas-sensteuer die Stelle beider einnimmt, 8 400. A. 1850 >'059 850 rl.(1848—50 Hs, der Mahlsteuer nachgelassen, vorher gegen 1'600 000rl). Vgl. Verh» des verein. Landt. I, 40. — In Oesterreich bestehtin 12 Städten, zusammen mit 950 000 Einwohnern, eine solche Ab-gabe. Der Centncr Getreide (119,'preuß. Pfd.) gicbt in Wien 18,in anderen Städten 9 kr. des 20 fl. Fußes, also der preuß. Ccntnerre»>>. 20>4 und 10"/g kr. des Münchner Fußes; dieß beträgt alsovom Roggen in Wien mehr als in Preußen. — Bei der niedcrländ.Mahlsteucr von 1'4 fl. von dem Hektoliter Waizen, >4 fl. von Rog-gen ermittelte man, daß eine Familie von 5 Köpfen, je nachdem sieWaizen und Roggen, oder nur letzter» verzehrt, 4'/, oder 2 >4 fl.jährl. zu tragen habe, van IloKenOorp, 11,29. Hiebei ist dieBrotconsumtion niedrig angenommen, indem 2'/, fl. nur 5 Hektol.— 9 pr Scheff. — 3°/, bad. Malt. Roggen anzeigen. L. 1846 und47 3 Mill. fl. Ehemalige bad. Mahl-Accise vom Malter Waizen undKern 20 kr., Roggen 12>/„ nach Accise-Ord. v. 4. Jan. 1812. H. 52,aufgehoben 1818. — Ehemalige wcstfäl. Consumtionssteuer, Ges. v.45. Fcbr. 1809, 14 Cent, von (4 Hektoliter Getreide, 4(4 kr. vompr. Scheff. — Aufhebung der Mahlsteuer in Neapel, 1847. — Mahl-steuer in Mecklenburg-Schwerin, A. 18^4, 49 490 rl.
(s) Dampf- und Thiermühlen erfordern besondere Erlaubniß und be-sondere Uebcrwachungsmittel, a. preuß Ges., Z. 7, Fin. Minister.Rescr. v. 29. Aug. 1827.