185
Z. 431.
Der Aufschlag von dem zu menschlicher Nahrung ver-wendeten Getreide («) tragt den Namen Mahlacci se,Mahlsteuer, weil er entrichtet werden muß, ehe man das Ge-treide auf die Mühle bringt und weil der Müller deßhalb über-wacht wird. Diese Abgabe hat zufolge obiger Betrachtungen(Z. 42l.) den erheblichen Grund gegen sich, daß sie zu schwerauf die arbeitende Classe drückt und mit der Kopfzahl der Fa-milienglieder wächst; sie muß sogar von den aus Geldalmosenlebenden Armen bezahlt werden (-). Zudem ist auf dem plattenLande die Entrichtung an den entfernt wohnenden Accise-Ein-nehmer beschwerlich, abgelegene Mühlen sind schwieriger undkostbarer zu beaufsichtigen, als städtische, endlich lassen viele Fa-milien auf dem Lande ihr Getreide selbst mahlen und werdendaher von den vorgeschriebenen Förmlichkeiten belästiget (e).Diese Nachtheile werden gemildert, aber keinesweges ganz besei-tiget, wenn man da, wo die unteren Arbeitcrclaffen sich von eineranderen Getreideart nähren, als die wohlhabenderen Einwohner,jene Frucht niedriger besteuert, wie dieß in Preußen mit demRoggen geschieht (ck), — und wenn man die Mahlsteuer aufdie Städte beschränkt, was freilich eine Bewachung des Verkehrsan den Thoren nöthig macht. Zur Ausführung dieser Steuer gehört1) das Verbot der Handmühlen (e), 2) die Verpflichtung derMüller, Getreide nicht ohne die begleitende Quittung für die be-zahlte Accise anzunehmen und genaue Verzeichnisse aller Mahl-stüchte und ihrer Eigenthümer zu halten, die eigenen Früchteabgesondert zu verwahren u. s. w., 3) verschiedene Sicherungs-mittel, z. B. Verbot des Verbringens auf die Mühle bei Nacht,Bezeichnung der Säcke eines jeden Eigenthümers von Getreide,häufige Besichtigung durch Accisebeamte u. dgl.
(«) v. Jakob, II, §. 12—16. — v. Malchus,!, 325. 337. — Princc-Smith, lieber die Frage: Wer trägt die Schlacht- u. Mahlstcucr?Elbing, 1815.
(-) Es ist hiebei vorausgesetzt, daß diese Steuer nicht auf den Landwirthüberwälzt wird. Sie könnte nur dann eine Erniedrigung des Ge-trcideprcises verursachen, wenn eine starke Abnahme des inländischenGetreideverbrauches einträte und der Landwirth weder ein anderesAbsatzgebiet fände, noch den Getreidebau einschränken und dafür