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Niederländ. Gesindesteuer, 7 fl, jährlich von jedem Dienstboten,von einer einzigen Magd bloß 4 fl.; Gewerbsgehülfen werdennicht eingerechnet. Ges- v. 28. Jun. 1822. A. 34 ff. Ertrag in Bel-gien g. 470 000 Fr.
(ti) Großbritanien hat mehrere Sätze für verschiedene Fuhrwerke, auchsteigt die Abgabe mit der Zahl der Fuhrwerke und Pferde, die Je-mand besitzt, z. B. eine einzelne 4rädrige Kutsche gicbt li L., einevon zweien 6 L. 10 Sch. ec., eine Miethkutsche 5 L. 5 Sch. — 6 L.,ein Reitpferd 1 L. 8^ Sch., eines von zweien 4 L. I-ls/z Sch. ec.Ackcrpferdc sind seit >822 frei, seit 1823 auch die carts, Wägenohne Federn. 1833 wurden versteuert 96 830 verschiedene Wägenfür 418 396 L. (1845 421 127 L.) und 335 80» Pferde für 428 378 r.(1845 373 966 L.) Eine Kutsche mit Pferden, Bedienten, Abgabe»,wird auf mindestens 250 L. jährliche Kosten angeschlagen, kidl.univ. Qct. 1835. ?orter, 1'io»ross ok tim natlo», II, 18.— Hiezukommen noch 2 sonderbare Steuern, nämlich 1) von Personen, dieein Wappen führen, wofür der Besitzer eines Wagens 2 L. 8 Sch.,wer wenigstens Fenstcrstcuer giebt, 1 L. 4 Sch., jeder Andere 12 Sch.entrichtet; 1833 29 749 Personen und 60 845 L. (1845 69 14! L.)2) von dem Gebrauch des Haarpuders! Diese Abgabe, 1 L. 3'/, Sch.von der Person, ist sehr im Abnehmern es waren 1820 noch 29 000,1833 nur 9472 Personen, welche I I 129 L. entrichteten, 1845 noch3539 L. — Niederländ. Pferdesteuer, a. Ges. Art. 42; von jedemLuxuspferd 20 fl. jährlich, von einem Pferde der Posthalter, Pferde-vcrleiher :c. 5 fl. Ertrag in Belgien g. 290 000 Fr. — Basel, Ges.v. 7. April 1818: von I Reitpferd 16 Fr., 1 Wagen mit I Pferd10— >6 Fr. (offen oder gedeckt), Wagen mit 2 Pferden 30 Fr.,mit 3 Pf. 40 Fr., mit 4 Pf. 50 Fr. — Bremen, V. v.L8. Dec. 1816:von 1 Kutsche mit 2 Pferden jährlich 25 rl., von jedem anderen zumVergnügen gehaltenen Pferde 5 rl., von einem Gewerbspfcrdc 2'/, rl.
(s) A. nieder!. Ges v. 1822 Art. 25 ff. 1 Proc. des Mobiliars; Kleider,Schmucksachen, Gewerbsgcräthc, Hülfsmittel für Wissenschaft undKunst sind frei, ebenso Personen, die unter 20 fl. Miethc zahlen.Statt der eigenen Angabe kann jeder Steuerpflichtige sein Mobiliarschätzen lassen (ohne Kosten für ihn), sonst wird es als das 5facheder Jahresmiethe angeschlagen; s. Ilocueil cls lois ... concenmntlos contributions äireotos, llmmnos et accise» ... Lrnx. 1837.S. 25. 33. — Ertrag in Belgien g. 1Mill. Fr.
3. Absatz.
Accise oder Aufschlag.
Z. 428.
Das Unterscheidende der Accise (a) oder, wie diese Steuer-art im Deutschen am besten benannt werden kann, des Aus-schlages (S) besteht darin, daß die Steuer von gewissen Maa-ren, sie mögen in- oder ausländischen Ursprungs sein, im Innern