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2 (1851)
Entstehung
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des Landes bei irgend einem Vorgänge wahrend ihrer Hervor-bringnng oder ihres Umlaufes von einem Verkäufer im Gewerbs-betriebe vorschußweise entrichtet wird. Diese schon sehr alte Artder Aufwandssteucrn ist in den meisten Staaten auch jetzt eineder ergiebigsten und kann bei guter Einrichtung dem Staateohne große Nachthcile für die Volkswirthschast eine beträchtlicheEinnahme zu Wege bringen (a) ; oft ist sie jedoch, durch fehler-hafte Anordnungen die Ursache harter Bedrückungen und selbstein Anlaß zu gewaltsamem Widerstande geworden (</).

(a) Das Wort Accise stammt, wie die von vn trenne gesammeltenStellen deutlich zeigen (boxicon, «. v./lssllloi's, Hsüisn. Oisin),von nssillüro, auflegcn festsctzcn, her; man sagte z. B> im Mit-telalter /rssisa pniiis as8isin xnpor vennlidu» (Abgabe von Feil-schaftcn) oder rvium voiinliuiu; tulllam nssilioro, eine Schatzungauflegcn, wie noch h. z. T. nssossell tnxo8 in England.- Wssisnfür Stündcversammlung ist wohl aus dem »enliui» nZsillerv abzu-leitcu, Sitzung. lUn, spanisch ^isn, ist nur eine Abkürzung, llxoiso,die Form des Wortes in England, ist aus der englischen Aussprachedes n in nccise erklärlich. Die badische Geschäftssprache braucht(nicht nachahmungswürdig) Accis als männliches Hauptwort underweitert den Begriff so, daß neben der eigentlichen (Consumtions-)Accise auch die Gebühr von Verkauf und Vererbung unbeweglicherBesitzungen (Jmmobilien-Accis) dahin gerechnet wird. In Frank-reich ist dies Wort nicht mehr üblich, wohl aber in Belgien. Für dieAbleitung von nssooir, «taluoro, auch 8 k i n » er, ÜH-nwIoxicumlinxune niiSstiono s. v. 51xo. Hüllmann leitete früher dasWort von nccillere, einschnciden, her, und erinnerte an die Kerb-hölzer, s. Allg. Encyklop. von Ersch und Gruber, I, 8. v. Accise,ähnlich M. Culloch, llnx. Il, l IS. Neuerlich entschied sich aberHüllmann (Städtewesen des Mittelalters, II, IIS) gleichfallsfür die obige Erklärung. Die spanische nlcnvalu, eine Abgabe vonanfangs S Proc. der feilgebotencn Dinge, wurde in den christlichenStaaten nach dem Beispiele der Araber eingeführt. (Arabisch Ka-bul, empfangen, iK-blull das Empfangen, auch das Empfangene,und insbesondere Geld.) Nach Mariana ist sie 1312, nach Fer-rera 1319 eingeführt worden. Das Wort kommt aber schon frühervor in den von den Mauren eroberten Gegenden, wofür Du k're 8,ioUrkunden von 1101 und 1213 anführt. Im I. 13-19 erfolgte dieErhöhung auf 10 Procent, wozu im 1». Jahrhunderte noch vierweitere Juschlagproccnte kamen, daher die Benennung alosbaln /cieiilo8. In den einzelnen Provinze» erhielten sich mancherlei Ver-schiedenheiten. Im Deutschen kommen Ungeld (später Umgeld)Unrecht öfters vor. Nach Hüllmann soll dies aus der Unzufrie-denheit der Steuerpflichtigen herrührc», indeß bedeutet Un nichtimmer eine Mißbilligung, wie z. B. Ungericht im Sachsenspiegel(I, S7), das Gericht des Gaugrafen. Deshalb betrachtet Lang, S.10S, das Ungeld als eine außerordentliche Abgabe Dasselbe wareine Lranksteucr, wofür auch der Name Licent vorkam. Ungeldoder Zyse in der Rheinpfalz, 1310.