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wohnen, einen belohnenden Ertrag darbieten und die Fest-setzung der befreienden Umstände ist bei ihr ebenfalls schwierig,sonst aber kann sic wohl in Schutz genommen werden (</).
1) Die ganze bewegliche, in den Wohnungen enthalteneHabe (moliüior), ein der vielen nvthigen Ausnahmen und derschwierigen AuSmittlung willen nicht zu empfehlender Steuer-gegenstand (e).
(«) England: Für einen Windhund giebt der Eigenthümer jährlich 1 L.,für einen anderen einzelnen Jagdhund 8Sch., und wo mehrereHunde, 14 Sch. für jeden. Mit 3s L. jährlich kann Jemand dieSteuer für alle seine Hunde, wie viel ihrer seyen, abtragen. Bauern-und Schäferhunde sind seit >834 befreit. >833 waren in Grosbrit.333 335 Hunde, welche 173 888 L. trugen, und 85 Eigenthümerhatten sich für alle ihre Hunde abgefunden. Ertrag im Jahr 1848:134 827 L. — Baden, Ges. v. 23. Oct 1833: 1 fl. 3» kr. von jedemHunde, 1 fl. von einer Hündin, alle Befreiungen aufgehoben; l/z desBetrages siel an die Gemeinden. Ges. v. 10. Sept. 1842: von einemmännlichen Hunde 4 fl., von einem weiblichen 2 fl. Die Gemeindenerhalten die Hälfte. Dieses Gesetz hatte die Folge, daß die Zahl derHunde im ganzen Lande, welche >842 38 727 betragen hatte, sich1843 auf 24 857 verminderte. Ges. v. 20. Dec. 1848: ein zur Si-cherheit oder zum Gewerbsbctricbe unentbehrlicher Hund nur1 fl 30 kr., eine Hündin 1 fl. Ertrag 1842: 58 557 fl., — >843:
116 175 fl., A. 1848 81 000 fl. — Würtemberg, s. (/-). — Großh.Hessen: 45 kr. von jedem Hunde, A. >818 — 50 jährlich 21 000 fl. —Bremen, 1817: halbjährig für I Hund '/z rl>, für den 2ten 1 rl>,für jeden weiteren 1 rl.
(ä) Hirten, Metzger, Feldschützen, Bleicher, Jäger,- Bewohner entle-gener Höfe u. dgl. sollten befreit bleiben. — In Würtemberg be-zahlt man in Fällen eines solchen Bedürfnisses 24 kr. für einenHund, dagegen für einen entbehrlichen 4 fl. und für einen Jagdhund
1 fl. Diese Steuersätze wurden 1838 — 1841 herabgesetzt, allein dieZahl der Hunde mehrte sich so stark, daß man >842 die frühere Ab-gabe wiederhcrstellte und für den 2ten und jeden weiteren Luxus-Hund eines Eigenlhümers noch 2 fl. Steuer zulegte. Die Hälfte desReinertrags fließt in die Ortsarmencassc». A. für 1818 — 50.brutto 47 300 fl. I» Frankreich ist neuerlich mehrmals eine Hunde-steuer vorgcschlagen worden.
(o) Die englische Steuer von männlichen Bedienten trifft auch die Ge-werbsgehülfen, weil in Großbritanicn keine Gcwerbssteuer besteht.Die Abgabe ist seit der Herabsetzung auf die Hälfte im Jahre 1822von 1 Bedienten 1 L. 4 Sch., sie steigt für jeden, sowie die Zahl zu-nimmt; von 11 und mehr wird für jeden 3 L. Xi'/, Sch. bezahlt.Unvcrheirathcte Männer bezahlen für einen einzigen Bedienten
2 L. 4 Sch., für zwei 5 L. 1 Sch. rc., was >830 30 880 L. St. für
I I 748 Bediente betrug. >848 waren 103 814 Bed. Für Kauf-mannsdiener, Aufwärter und Kellner, Stallknechte, Ackerknechte(seit 1823 steuerfrei), Knechte der Lohnkutscher und Postunter-nehmer rc. sind besondere Laxen. Der Ertrag der Bedienten-steuer ist abnehmend, 1831 235 000 L., 1845 201 646 L.
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