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2 (1851)
Entstehung
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miethe als ein gutes Kennzeichen der Vermöglichkeit ansehen,indem die meisten Menschen auf die Annehmlichkeit einer ge-räumigen und gefälligen Wohnung großen Werth legen unddafür soviel verwenden, als ihre Vermogcnsumstände gestatten.Die Größe des benutzten Raumes kann hiebei nicht entscheiden,vielmehr muß man sich an die Höhe des bezahlten Miethzinseshalten. Allein auch eine gleiche Quote desselben wäre keinevöllig gerechte Steuer, weil man in vielen Fällen nicht frei wäh-len kann, sondern durch Stand, WerufSgeschäft, Größe der Fa-milie ec. genöthigt ist, eine gewisse Ausgabe für die Wohnungzu machen und deßhalb die Abstufungen dieses Aufwandes nichtgenau dem reinen Einkommen entsprechen, wie denn namentlichdie Rentner in dieser Hinsicht mehr Freiheit haben, als die vonihrer Arbeit lebenden Personen («). Hiezu kommt, daß einestarke Wohnsteuer die -Besteuerten zur Einschränkung in derWohnung auffordert, hiedurch den Begehr vermindert und dieHausrcnte des Eigenthümers herabdrückt, der schon die Haus-steuer zu entrichten hat. Daher ist die Wohnungssteuer zurVollständigkeit der Besteuerung aller Einkünfte da, wo dieHauSstcuer und die andern Schatzungen gut eingerichtet sind,unnöthig und nur etwa durch dringende Staatsbedürfnisse zurechtfertigen. Ein geringer Miethbetrag müßte in jedem Fallesteuerfrei bleiben, aber auch die Bestimmung der Gränze, überwelcher die Steuer anfangen soll, ist nicht ohne Schwierigkeit,weil die Micthpreise in Stadt und Land, sowie in mehrerenLandestheilen, sehr verschieden sind. Die zu Gewerbszwecken be-nutzten Räume dürften gar nicht eingerechnet werden, wenn sieschon in einer Gewerbsteuer berücksichtigt sind (S).

(«) Die französische constituirende Versammlung hatte bei der Anord-nung der Mobiliarsteuer (coiUrib. moblliere) angenommen, eineMiethe von 12000 Fr. entspreche einem l2>/zfachen Einkommen,4 bOOO Fr. dem kifachen, 2000 2S00 dem t> fachen, soo 1000Fr. einem Ifachen, 100 - SOO Fr. dem Zfachen, eine Miethe unter100 Fr. aber dem doppelten steuerbaren Einkommen, und es wur-den 5 Procent dieses angeschlagenen Einkommens als Wohnungs-steuer erhoben. Väter von 3 6 Kindern, Taglöhncr, Handwerker,Kaufleute kamen in eine niedrigere, Hagestolze in die nächst höhereClasse rc. Diejenigen, welche schon Grundsteuer zahlten, erhieltendafür eine niedrigere Festsetzung ihrer Mobiliarsteuer, indem man