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2 (1851)
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lung zu verheimlichen vermag. Hierin liegt die ungünstigsteSeite solcher Steuern, nur muß man sich hiebei stets erinnern,daß die Größe dieses UebelS zum Theile von den Steuereinrich-tungen abhängt. Die einzelnen Folgen sind nachstehende:

1) Es besteht ein Reiz zum Steuerbetrugs, den der Staatdurch Strafen wieder aufzuheben suchen muß. Die Wirkungeiner Strafe als Abhaltungsgrund bestimmt sich indeß nicht al-lein aus ihrer Größe, sondern zugleich aus dem Grade vonWahrscheinlichkeit, daß sie den Schuldigen erreichen werde, unddie Hoffnung, «»entdeckt zu bleiben, treibt da wo ein beträchtli-cher Gewinn zu erwarten ist, stets von Neuem zu dieser Gesetz-widrigkeit an. Dieselbe pflegt, als ein erst durch die Anordnun-gen des Staates künstlich hcrvorgerufenes Vergehen, in derMeinung der meisten Menschen milder, als andere Verbrechen,beurtheilt zu werden. Sie wird bald von den Verkäufern selbst,bald von den Gehülfen derselben, oft gewerbcmäßig und mitgroßem Scharfsinne geübt. Ihre Häufigkeit untergräbt die Sitt-lichkeit, schwächt das Ansehen der Gesetze, stellt die Wür-ger dem Staate feindlich gegenüber, hält vom nützlichenFleiße ab, zieht, besonders bei den Zöllen, Menschen, die öf-ters mit vorzüglichen Anlagen ausgerüstet sind, in eine gemein-schädliche Beschäftigung, bringt Gcwinnstc auf Kosten deranderen Bürger, weil doch die Zehrer gewöhnlich eben so hohePreise bezahlen müssen, als wenn die Steuer wirklich vorgefchos-sen worden wäre, schmälert die Staatseinnahmen und stürztmit der Zeit auch die Ucbertrcter selbst meistens in wirthschastli-ches Verderben.

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2) Die Regierung muß zur Verhütung solcher Betrüge-reien ein zahlreiches und kostbares Aufsichtsperson«! aufstellen («).Ueber die Größe der Erhebungskosten läßt sich keine allgemeineRegel aufstellen, doch kann man annehmen, daß dieselben immerum mehrere Proccnte höher stehen, als bei den Schatzungen (L).Diese dem Volke zur Last fallenden Kosten sind eine unproduc-live und unfruchtbare -Verzehrung. Freilich erfordert dagegen

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