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2 (1851)
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(-)Die Astcisc muß große Summen Geldes aufbringcn und doch dieUnterthanen nicht cnerviren, indem sic das Contingent bei lauterPfenning und Groschen zusammenträgt." Entdeckte Goldgrube inder Lccise, s §. 428. Ucbrigcns hat obiger Vortheil seine Gränze,welche hauptsächlich dadurch bestimmt wird, in welche» Terminendie Einnahmen der Besteuerten eingehen.

Z. 412.

IV. Ertrag für die Staatcasse. H.. Ungewiß-heit. Daß die Negierung bei diesen Steuern auf keine ge-wisse Summe rechnen könne und daß dieselben deßhalb zur siche-ren Bedeckung des Staatsaufwandes untauglich seien (), isteine der Erfahrung widerstreitende Behauptung. Nur bei derersten Anlegung ist oft der Ertrag ziemlich ungewiß, bestehtaber eine solche Steuer einige Zeit, so kann man sich an denDurchschnitt halten, die Schwankungen von Jahr zu Jahr blei-ben in gewissen Granzen und heben sich zum Theil bei verschie-denen Steuern gegenseitig auf (/,). Starke Ausfälle treten nurbei außerordentlichen Ereignissen ein, wie Kriege, innere Unru-hen, schwere Seuchen, M>ßwachs, bei denen man auch in denSchatzungen viele Rückstände findet und häufige Nachlässe be-willigen muß. Jedoch bleibt die Veränderlichkeit im Ertrage derAuswandssteuern unbestreitbar eine Eigenthümlichkcit derselben,deren Nachtheile übrigens durch die Möglichkeit eines starkenAnwachses bei der Zunahme des allgemeinen Wohlstandes(Z. 410) vergütet wird. Auch fallen die beschwerlichen Aus-stände (Reste) hier ganz weg und die schuldig (fällig) gewor-dene Summe geht sogleich auch wirklich ein, wenn man sie nichtfreiwillig stundet.

(a) Eschenmaier, S. 39 ff.

(S) In den >0 Jahren !82I >830 entfernte sich sowohl der höchsteals der niedrigste Iahresertrag der französ. Tranksteuern nicht mehrals 6 Proc. von dem Durchschnitte.

Z. 413.

II. Gefahr desBetruges. Da die Zahlungsverbindlich-keit bei den Auswandssteuern von einer besonderen Thatsache,z. B. von einem Einkäufe oder einer Production, bestimm! wird,so kann man die Entrichtung umgehen, wenn >yan jene Hand-