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(a) Bergt. von U l m e n st e i n, S. > 9. 32.
(») In Frankreich hat von >820— >826 die Volksmenge jährlich umr/z Proc., der Ertrag der dort sogenannten llroies inciirocls (größ-tentheils Tranksteucrn) 3 Proc., der Patentstcuer 3V, Proc., derZölle um 4 Proc. zugenommcn, s. Du,, in, I'oi-ce» prailuoc. etoommere. I, S XVI. Im D. von >836 — 38 und >843 — 46 habendie Tranksteuern sich von 82-964 000 auf 98-346 l>00 Fr. erhoben,d. i. um >6," Proc oder jährlich 2/ Proc.
(c) Z. B. der Betrag der Malzsteuer auf den Kopf der Einwohner mar-in Grosbritanien und Irland: >831 <4 Sch. 2 P., >838 4 Ach., 184 43 Sch. 3-/, P.
(^) Dieß ist besonders für kleine Staaten von Gewicht, wenn sic durchBäder, Naturschönheitcn rc. Fremde anzichen.
(e) Dieß zeigt das Beispiel von Grosbritanien deutlich.
s. 411.
III. Was die Entrichtung der Aufwandssteuern betrifft,so ist dieselbe bei der mittelbaren (indirecten) Erhebung für denVerkäufer, der die Abgabe vorschießeu muß, allerdings un-bequem, er entschädigt sich aber, indem er die Auslage sammt denZinsen für die mittlere Dauer der Zwischenzeit bis zum Wieder-ersatze und sammt Nebenverlusten auf den -Preis seiner Nerkaufs-artikel schlägt. Die Steuerpflichtigen dagegen können dieSteuern in beliebig kleinen Abtheilungcn entrichten und dießist ein unverkennbarer Vortheil, weil man nun nicht längereZeit hindurch auf die Steuerzahlung zu sparen braucht. Esgehört Ueberlegung und beharrlicher Wille dazu, um sich trotzder häufigen Versuchung zum Ausgeben des Zurückgelegten stetsauf den bevorstehenden Steuertermin gefaßt zu halten. Eine angewisse Ausgaben sich von selbst anschließende Steuer fordertden -Besteuerten sogleich von selbst zu der nöthigen Einschränkungauf. Sie wird bisweilen bezahlt, ohne daß der Steuerpflichtigees weiß, ein Fall, der, da eine Verheimlichung von der Staats-gewalt nicht beabsichtiget wird und Jeder die Steuergesetzekennen lernen kann, nichts Tadelnswerthes in sich schließt undnur die leichtere Entrichtung andeutet (n). Directe Zahlungenin die Staatscasse erregen mehr unangenehme Empfindungen.Demnach wirken jene Steuern in höherem Grade ebenso,wie eine absichtliche Vervielfältigung der Erhebungstermine,§. 283 (S).
(a) kiaulli», illöm. I, 2>6»
Rau, polit. Oekon. Zte Ausg. III. 2. Al>tt».
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