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kere Erzeugung derjenigen anderen Güter, welche vermittelst derVerwendung der Staatseinkünfte stärkeren Begehr erhalten (S).(a) Mit Ausnahme des in 8 268 erklärten Falles.
(L) Es wird von den Aufwandssteucrn gerühmt, daß sie theils die Zeh-rer, theils die Erzeuger der besteuerten Gegenstände zu größeremFleiß und Kunstflciß ansporncn; ,Uac tlullooli, S. I4!> und diedort angeführte Stelle von l-nrnivr. Jndcß haben sie in dieserHinsicht keinen erheblichen Vorzug vor den Schatzungen.
Man hat es als einen Nachlheil der Aufwandssteuern ange-sehen, daß sie den Gütergenuß der Bürger schmälern, weil mitden Ausgaben die Steuer anwächst, während die Schatzungengleich bleiben, der Steuerpflichtige mag einkaufen, so viel er will.Allerdings liegt hierin eine Unannehmlichkeit, die aber mit einervortheilhaften Seite der Aufwandsstcuern in Verbindung steht.Jeder Einzelne ist gleichsam selbst zu Hülfe gerufen, um an ver-güten Anlegung der Steuer mitzuwirken; er darf nur seineAusgaben beschränken, um auch seinen Steuerbeltrag zu ver-mindern. Diese Freiheit, welche nur bei den Auflagen auf dienöthigstcn Dinge ganz hinwegfällt, ist ein wohlthätigcs Schutz-mittel gegen den Druck der Steuern, denn man entbehrt leichtereinen Genuß, als man sich der strengen Eintreibung auösetzt,wie sie bei den Schatzungen vorkommt, und in einer vorüberge-henden Zahlungsunfähigkeit kann man sich viel leichter helfen, («).Dieser Umstand und die Besorgniß vor der Willkür in der An-legung der Schatzungen haben beigetragen, die Aufwandsstcu-ern bei Völkern beliebt zu machen, die den Beschränkungen derbürgerlichen Freiheit am meisten abgeneigt sind. Daher wurdenschon in früheren Zeiten, als die Schatzungen noch sehr mangel-haft waren, Aufwandssteuern bereitwillig übernommen. Sinddie besteuerten Genüsse von einer allgemein beliebten Art, sohat die Möglichkeit, sich der Steuer zu entziehen, wenig Nach-theil, (-).
(a) Die Aufwandsstcuern sind darum getadelt worden, weil sie bezahltwerden müßten, wenn der Besteuerte ein Bedürfniß empfindet.Allein man kann auch sagen: — wenn er bei Geld ist, um ein Be-dürfniß zu befriedigen.
(ä) Die Behauptung Esch en m a i er's (S. 54) : „Der Beitrag zumStaatsaufwande soll niemals in der Willkür des Beitragenden lie-gen dürfen," — geht daher zu weit.
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