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2 (1851)
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Hauptsumme zusammengezogen darstellt. Man unterläßt hiebeidie umständliche und sorgfältige Erforschung der einzelnen Ein-künfte, theils weil sie langwierig, mühsam und kostbar ist, theilsweil in der Anlegungsart zwischen den verschiedenen Zweigendes Einkommens kein Unterschied gemacht werden soll; dagegensucht man sich auf einem kürzeren Wege einen ungefähren Ueber-schlag des steuerbaren Einkommens zu verschaffen. Die Bortheile,welche eine solche Steuer gewähren kann, liegen 1) in der Leich-tigkeit und Einfachheit der Anlegung, weßhalb diese Steuer einbrauchbares Mittel ist, um in Zeiten vermehrter Bedürfnisseschleunig eine beträchtliche Hülfe zu gewähren (S), 2) in derAllgemeinheit, indem keine Clafse von Staatsbürgern befreitbleibt und namentlich auch die Eapitalisten bcigezogen werden.Dieß gereicht dieser Steuer besonders zur Empfehlung; 3) inder Berücksichtigung der Schulden, deren Zinsen von dem steuer-baren Einkommen abgezogen werden können.

(a) Lips, Ueber die allein wahre und einzige Steuer, Erlangen 1812. Hermes, 15. Heft. Zachariä, Staatsw., S. -125 -133.M urhard, Besteuerung, S. 508 (hierzugleich viele Autoritäten>,ro et contra). Ein Aufsatz im tierv INontlil^ Iteview, übersetztin Buchholz, N. Monatsschrift, Sept. 183-1. Ueber verhältniß-mäßige Besteuerung, Leip. 1831. Cap. 1. Bcnda, R. Peel's Fi-nanzsystem, oder über die Vorzüge der Einkommensteuer, Berlin.1842. (Geht nicht in die Steuertheorie ein, sondern sucht nur dieStaatsanleihen zu tadeln.) Gr. Moltke, S. 254. v. Sparre,Die allg. Einkommensteuer als einzige, directe Abgabe, Gießen, 1848.

v. Groß, Allgcm. progressive Grund- und Einkommensteuer,Jena, 1848. Ziegler, Zur socialen Reform, 1850. .1. 8t. 11! ilI.I'ri'iio. ot'. pol. II, 378. Dagegen von Ma lchus, 1, 175 und die dortangeführten SchrifstellerSartorius, Lo tz, Fu ld a, Si sm o nd i.

lldind. Uev. Xpr. 1833. S. 113. !Uao Lullood, 'llaxat.S. 113. David in äonrn. des Leo». XXI, 388, Lovliut inIlevne des 2 moudes, 1849.1, 115. Baumstark, Zur Einkom-menssteuer-Frage. Greifswald, 1850.

(ü) Sie ist aus diesem Grunde auch zu einer außerordentlichen Auflagewohl geeignet. Die ziemlich gangbare Eintheilung der Steuern inordentliche und außerordentliche kann in der Wissenschaft nur inso-ferne anerkannt werden, als manche Arten von Steuern, die zwareinträglich aber sonst unvollkommen sind, eher auf ein oder einigeJahre, als dauernd angewendet werden dürfen.

§. 399.

Einer die Stelle aller anderen Schatzungen vertreten-den Einkommenssteuer steht die Ungenauigkeit der Anschläge

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