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2 (1851)
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sei von dem Ertrage gewcrbemäßiger Beschäftigungen sehr ver-schieden, indem der Staat in der Festsetzung der Besoldungenund anderen Diensibezüge ein natürliches Monopol habe, seineBeamten spärlich bezahlen könne, und diese nicht im Standeseien, durch Fleiß und Unternehmungsgeist ihre Einkünfte zuerhöhen, zudem ihre Einnahme vollständiger bekannt sei, als dievon Gewerbtreibcndcn, welche man weniger genau mit derSteuer zu treffen vermag («). Diese Sätze können nicht dieNechtmäßigkeit der Steuer überhaupt zweifelhaft machen, son-dern betreffen nur die Höhe derselben und müssen in dieser Hin-sicht allerdings beachtet werden ; dagegen kommt auch wieder dieSicherheit und lebenslängliche Fortdauer der Besoldungen inBetracht. 3) Statt Besoldungen zu bewilligen, und dann wie-der etwas von ihnen hinwcgzunehmen, sollte man sie lieber so-gleich niedriger ansetzcn (S). Hierauf ist zu erwidern:n) Was die Erhcbungsweise betrifft, so geschieht diese auchwirklich ganz leicht durch einen Abzug bei der Auszahlung derBesoldungen, b) Die besondere Ansetzung der Steuer hat aberdas Gute, daß der Beamte seine doppelte Beziehung zumStaate deutlich erkennt und seine Berufsthätigkcit mehr nachGebühr vergütet sicht, o) Der Steucrfuß ist Veränderungenunterworfen, die sowohl von der Höhe der Schatzungen im Gan-zen, als von dem wechselnden wirthschaftlichen Zustande der ver-schiedenen Volksclassen hcrrühren können. Waren z. W. Besol-dungen in einer Zeit bewilligt worden, wo das Getreide oderauch alle Waaren gegen Münzmetalle hoch im Preise standen,so können jene unter geänderten Umständen eine stärkere Be-steuerung ertragen, als die zu einer anderen Zeit festgesetzten (c).4) Die Steuer sei schädlich für den Staatsdienst, indem sie dieBesoldungen zu sehr verringere, und sie widerstreite dem mo-narchischen Principe, indem sic die Vorrechte der Beamten auf-hebe und dadurch die der Krone selbst gefährde (</). Dererste Einwand fällt hinweg, wenn die wirkliche Einführung so-wie die Fortdauer der Steuer von der erweislichen Steuerfähig-kcit abhängig gemacht wird. In Hinsicht auf den zweiten mußauf die große Verschiedenheit zwischen dem Staatsoberhaupte