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2 (1851)
Entstehung
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(Heberollen), welche entstehen, indem man den beschlossenenSteuerfuß auf die im Kataster enthaltenen Anschläge anwendetund hieraus die von jedem Steuerpflichtigen jährlich zu entrich-tende Summe berechnet (s).

(a) Der Ursprung der Wortes Kataster ist von Jac. Gothofredus(Oos. Hisollos.) zuerst richtig erklärt worden aus eincrZusammen-ziehung von capltnlionls reKlstrnin oder wohl capitnin rexistruin,was durch die alt-französische Schreibart capsnslrs bestätigt wird.Oapitutio war sowohl Grund- als Kopfsteuer, oapnt das einzelnesteuerbare Object. Cadaster, Onsaslrs, ist also unrichtig. S. Dukresne su OaiiKv, Olossarlum, s. v. cupsnstrum und outn-strum. v. Savigny a. a. O. (Z. 247.) Macchiavelli(Istorio riorontiiio, 4. Buch) berichtet, das Wort sei zuerst für eineVermögenssteuer in Florenz gebraucht worden, wegen des Abmessensdes Vermögens, noeatewtare, welches eigentlich aufklaftern, aufschich-tcn bedeutet, wie catasta Holzstoß. Diese Ausdrücke deuten aufAufstellung, Anordnung, Zustand rc., und cs konnte leichtcutasto, welches zuerst die Steuer selbst bezeichnte, auch indemSinne genommen werden, wie unserKataster." Diese letztere Ab-leitung läßt sich so denken, daß, nachdem das Wort-auf die erstereWeise sich gebildet hatte, seine Verbreitung durch die Erinnerung anein anderes, ähnlich lautendes, schon vorhandenes Wort befördertworden ist.

sb) Die Erhaltung und Fortführung der Kataster erfordert eine beson-dere Fürsorge, vgl. §. 338. Keckcisen, Das Steuer- und Ka-tasterwesen mit besonderer Rücksicht auf die Verhältnisse in Würtem-berg. Stuttgart 1848.

(c) Es könnten z. B. in Folge einer Veränderung in den Preisen desMetallgeldes oder der Bodenerzeugnisse alle katastrirten Einkünfteeiner gewissen Art um gleich viel zu niedrig angesetzt sein, was sichdadurch unschädlich machen ließe, daß man den Fuß der davon zuerhebenden Steuer in gleichem Vcrhältniß über den der anderenSteuern erhöhte. Wenn dagegen etwa die Rente der Waldungen/j unter dem wahren Betrage, die der Felder über demselbenangeschlagen wäre, und doch bei beide» gleicher Fuß angewendetwürde, so entstünde eine offenbare Ungleichförmigkeit der Belastung.Bei der Errichtung eines neuen Katasters muß man darnach streben,diese Ansätze der wirklichen Größe nahe zu bringen. Da aber kleinereFehler nicht zu vermeiden sind, so ist es nützlich, wenn alle Anschlägenach gleichen Regeln gebildet werden, weil man dann hoffen kann, daßdie Abweichungen von der Wahrheit eher gleicher Art sind und daherdas Vcrhältniß der verschiedenen katastrirten Gegenstände dennochziemlich richtig bleibt.

(ss) Man könnte z. B. 5 Proccnt von der Rente jedes Grundstücks alsSimplum annehmcn. Soll nun V, der Rente als Grundsteuer erho-ben werden, so braucht man nur 4 Simpla zu fordern. In Nassauz. B. ist das Steuercapital von Grundstücken des Mittelpreiscs,und von jenem wird Vj.,, ('/» kr. vom Gulden) als Simplum ange-srtzt. In Sachsen bilden IO Ngr. oder 100 Pfen. Reinertrag dieSteuereinheit, die zu 10 Rthlr. Capitalwerth gerechnet wird(30 fach). Man gicbt jährlich die Zahl der zu erhebenden Pfennige an.