048 Die pyrenälschc Hcilbinscl, Skandinavien und Rußland
Christian von Oldenburg (1448—1481), der sich nun mit seines Vor-gängers Wittwe vermählte. In Schweden wurde nun doch Karl KnutsonKönig, der als solcher Karl VIII. genannt wird. Seitdem war selbstdie bisherige schwache Verbindung Schwedens mit den beiden andernNeichen eine unsichere, und wurde, wenn sie sich auch für einige Zeitherstellte, immer unterbrochen.
8. Von dauernderen Folgen war eine andere Union, die UnionDänemarks mit dem Herzogthum Schleswig und der Grafschaft Hol-stein. Der Name Holstein hatte sich allmälig auch über die von denholsteinischen Grafen erworbenen Landschaften Wagrien im Osten undStormarn im Süden ausgedehnt, so daß Lübeck und Hamburg hol-steinische Städte geworden waren. Die westlich von Holstein gelegeneLandschaft der Ditmarschen, deren Hauptort Meldorf ist, gehörte nochnicht dazu, da die bäuerliche Bevölkerung des Landes, sächsischen Stammesund mit eingcwanderten Friesen gemischt, gleich den Friesen und denSchweizern sich dem Adel gegenüber frei erhielt, und sich der Herrschaftder holsteinischen Grafen noch immer erwehrte. Lübeck hatte sich vonHolstein getrennt, weil der Sachsenhcrzog, der Lehensherr der Grafenvon Holstein, 'es zu einer herzoglichen Stadt gemacht hatte, und es beiZertrümmerung des sächsischen Hcrzogthums eine freie Reichsstadt ge-worden war. Schleswig oder Südjütland war ein Herzogthum, welchesin der zwischen Waldemar dem Sieger und Waldemar Atterdag liegen-den Zeit, obgleich dänisches Lehen, doch in ein fast unabhängiges Ver-hältniß zu Dänemark gekommen. Zur Zeit, da in Dänemark dem SohneWaldemars II., Christoph I., die Herrschaft von dem schleswigschen Her-zoge Waldemar, um defsentwillen Waldemar Atterdag auch Waldemar IV.heißt, streitig gemacht wurde, übte Graf Gerhard der Große von Holsteindas Amt eines dänischen Reichsverwesers, und erhielt die Belehnung mitSchleswig. Nach mannigfachen Streitigkeiten über Schleswig, für dasdurch jenen Waldemar im Jahre 1326 beständige Trennung von derKrone bestimmt wurde, ward Graf Adolph von Holstein damit durchChristoph II. erblich belehnt. Als aber.mit Adolph, dessen starke Handden Nachfolger erhoben und befestigt hatte, die Linie der einheimischenGrafen Holsteins im Jahre 1459 ausgestorben war, brachte es KönigChristian, dessen Grafschaft Oldenburg an einen jüngeren Bruder über-gegangen war, im Jahre 1460 dahin, daß er von den Schleswigernzum Herzoge, und von den Holsteinern zum Grafen erwählt wurde,wobei für immer die Vereinigung der beiden Lande unter dem HauseOldenburg und ihre Trennung von der dänischen Krone festgesetzt wurde.Die Losung Holsteins vom deutschen Reiche wurde durch dessen Erhebungzum Herzogthume und die damit verbundene Verleihung des Privi-legiums de non evoonucko befördert. Dagegen sonderte sich das als