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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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498 Das römisch-deutsche Reich iu de» beiden nächsten Jahrhunderten

noch im Jahre 1477 wurde zu Gent ihre Vermählung mit Marimiliangefeiert. Die Franzosen besiegte Marimilian im Jahre 1479 in derSchlacht bei dem flandrischen Orte Guinegatc unweit St. Omer. GrößereSchwierigkeit verursachten innere Unruhen in den nördlichen Niederlanden,wo ein Kampf zwischen zwei alten Parteien mit großer Wuth tobte.Marimilian fand es nöthig, sich auf die Seite einer der Parteien zuschlagen und wählte die sogenannte kabbeljauw'sche als diejenige, welcherdie Bevölkerung der meisten Städte angehörte, und welcher der ohnehinder obersten Gewalt im Lande widerstrebende Adel unter dem Namender hoek'schen gegenüberstand. Ehe diese Unruhen gestillt waren, verlorer seine Gemahlin im Jahre 1482 durch den Tod. Da stand er derkühnen und trotzigen Bevölkerung als ein Fremder gegenüber und warselbst im Verhältnisse zu seinen Kindern Philipp und Margaretha ge-hemmt, weil die Regierung im Namen Philipps von einem durch dieGenter Bürgerschaft im Einvcrständniß mit den flandrischen Ständeneingesetzten Rath geführt wurde und die Genter den jungen Herzog unterihrer Aufsicht hielten. Da der Krieg im Norden noch nicht geendetwar, konnte sich Marimilian dem mächtigen Flandern, das als dasHauptland des burgundischen Reiches galt, nicht entgegcnstcmmcn undmußte daher sich einen Vertrag des Regentschaftsrathcs mit Ludwig XI.gefallen lassen, wonach seine Tochter Margaretha den französischen Dau-phin Karl heirathen und ihm die Grafschaft Artois so wie die Frei-grafschaft als Heirathsgut mitbringen sollte. Es währte bis zum Jahre1485, ehe der Krieg im Norden geendet war und in dem Gebiete desUtrechter Bisthums, wo derselbe zuletzt gewüthet, Marimilian dieHerrschaft unter dem Namen eines Schirmvogtes an sich gebracht hatte.Um dieselbe Zeit gelangte er zu einem Vertrage mit den Flanderern,nach welchem er gegen Bestätigung ihrer Freiheiten als Vormund seinesSohnes anerkannt wurde und die Aufsicht über denselben erhielt. Dochwurde die Unzufriedenheit in Flandern von Frankreich aus genährt. Dader neue König Karl VIII. den Frieden brach und Marimilian zu neuemKriege nöthigte, fühlte das Land die Last der Steuern und des fremdenKriegsvolkes. Im Jahre 1488 eilte Marimilian, nunmehr römischerKönig, aus Anlaß einer Empörung der Genter nach Flandern und sahsich, als er sich nach Brügge begeben hatte, von den dortigen Bürgerngefangen. Die Kunde davon brachte den Kaiser ungeachtet seines Alterszu einer sonst ihm nicht eigenen Thatkraft, und selbst Neichshülfe wardihm leichter und schneller als sonst zu Theil. Als er mit einem Heerebei Mecheln erschien, fand sich, sein Sohn bei ihm ein, der sich die Frei-heit dadurch erkauft hatte, daß er in einem Vertrage mit den flandrischenStädten die vormundschaftliche Negierung aufgegeben und Entfernungdes fremden Kriegsvolkes versprochen. Jetzt wurde der Vertrag als ein