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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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nach dem Ende dcr Krcuzzüge.

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die Eidgenossenschaft erbitterten und vor deren Erweiterung besorgtenAdel fiel Leopold im Jahre 1386 in das Gebiet von Luzern ein underlitt bei Sempach, wo Arnold von Winkelricd, seinen Landsleuten einenWeg zu bahnen, sich in die östreichischen Sperre stürzte, eine großeNiederlage, in der er auch den Tod fand. Einer seiner Söhne, Leo-pold III., wurde im Jahre 1388 bei einem Einfalle in das Gebiet vonGlarus bei Näfels geschlagen, und das durch innere Streitigkeiten be-schäftigte Oestreich schloß im Jahre 1389 einen siebenjährigen Friedenmit den Eidgenossen, der bald auf zwanzig Jahre verlängert wurde.Die Eidgenossen behielten alle Landschaften, die sich ihnen angeschlossenhatten oder von ihnen erobert worden waren, gegen das Versprechen,ferner keinen östreichischen Unterthanen, die sich nicht in ihrem Gebiete nie-derließen, das Bürgerrecht zu ertheilen. Diese Erfolge brachten benach-barte Orte, wenn auch ein förmlicher Eintritt in die Eidgenossenschaftnicht sogleich erfolgte, in näheres Verhältniß zu derselben. Es entstan-den auch ähnliche Einigungen in der Nachbarschaft. In dem obernRheinthale bildete sich im Jahre 1396 der Gotteshausbund, so genanntwegen der Beiheiligung des Bischofs von Chur. Er umfaßte ein Stückdes Nheinthales von Chur ans- und abwärts und das Engaddin oderobere Innthal. Weiter hinab am Rheine gegen den Bodensee hin ver-einigte sich un, Appenzell eine Landschaft, indem sich gegenüber demAbte von St. Gallen Begebenheiten wiederholten, die vor hundert Jah-ren die Waldstädte der Herrschaft Habsburgs entzogen hatten. Auch hierwar das Eingreifen Oeftreichs von keinem Erfolge begleitet. Selbst derSpruch, durch welchen König Ruprecht im Jahre 1408 zu Constanz dieEinigung von Appenzell auflöste, fand keine Beachtung, und dieselbe tratim Jahre 1411 mit den sieben ältesten Orten der Eidgenossenschaft inein enges Bündniß, worauf im Jahre 1412 die acht Orte nebst ihrenneuen Verbündeten einen fünfzigjährigen Frieden mit Oestreich schlossen.

30. Zu allen jenen Einigungen und ihren Fortschritten blieb dieNeichsgewalt nicht außer allem Verhältniß. Sie bezeugte zwar dadurch,daß sie dieselben nicht hindern konnte, ihre Ohnmacht, allein die vergeb-lichen Versuche, die Ausbildung eines ganz republikanischen Wesens inweiteren und engeren Kreisen zu hemmen, waren doch nicht ohne Ein-fluß auf die fernere Entwicklung der Neichsverfassung. Zu den Eini-gungen von ^Städten und Landbevölkerungen war, um die Zahl derkleinen, ohne Rücksicht auf die Neichsgewalt schaltenden Mächte zu ver-mehren und die Gelegenheiten zu inneren Kriegen zu vervielfältigen,noch eine neue Art, die Bündnisse des Adels, hinzugekommen. Diese,die sich aus früheren Turniergesellschaften entwickelten, beabsichtigtenSchutz ihrer Mitglieder nicht allein gegen die Städte, sondern auchgegen die Fürsten. Wie die festere Ausbildung des städtischen Wesens