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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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nach dem Ende der Krcuzzüge.

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Macht, in die äußeren Angelegenheiten entscheidend einzugreifen, weilseine Träger ebenfalls kleinlich berechnender Staatökunst verfielen, nahenVortheil ohne Rücksicht auf den dadurch herbeigerufenen Nachtheil er-griffen und so, anstatt über den Verwickelungen der Staatskunst alsSchiedsrichter zu stehen, oft Werkzeuge für deren Bestrebungen wurden.So gcriethen sie in die Gefahr, mit den Urtheilssprüchen, die sie überdie Bestrebungen von Fürsten und Völkern fällten, nicht die in den Ver-hältnissen thatsächlich enthaltenen Forderungen auszusprechen, vielmehr mitHandlungen ihrer geistigen Machtvollkommenheit auch da einzuschrciten,wo deren Wirksamkeit nicht durch eine allgemein verbreitete oder leichtzu weckende Ueberzengung von ihrer Notwendigkeit gefördert wurde.Dazu kam, daß selbst da, wo das Papstthum um unbezweifelt geistlicherZwecke willen die Entscheidung in weltlichen Fragen zu geben suchenmußte, jetzt der Ausübung des Schiedsrichteramtes größere Schwierig-keiten entgegentraten. Bisher hatte Europa meist werdende Staatengezeigt. Je mehr sich aber die Verhältnisse feststelltcn, je mehr dieStaaten ihre Gebiete abrundeten und im Innern die Fürsten in unbe-strittenen Besitz fürstlicher Gewalt gelangten, desto seltener wurde dasBedürfnis' eines Eingreifens von päpstlicher Seite, und desto leichterkonnte, selbst wenn ein solches vorhanden war, unberechtigter WiderstandErfolg haben. Während so aus zwei Gründen eine Notwendigkeit,die Grenze des Geistlichen und Weltlichen zu beachten, für den päpst-lichen Stuhl sich ergab, konnten Versuche, mit der Gewalt der früherengroßen Päpste in die Welthändel einzugreifen, um so weniger zum Zieleführen, wenn die Verwicklung in kleinliches Parteigetriebe das päpstlicheNichteramt in Sachen des Völkerrechts um einen Theil seines Ansehensgebracht hatte, und wenn auf dem Stuhle Männer saßen, die bei gerin-gerer Befähigung ihre großen Vorgänger durch die Sprache unbedingterGewalt überboten.

2. Die Könige Richard und Alphons waren im Jahre 1264 vonUrban IV. eingeladen worden, ihre Ansprüche durch Vertreter Behufsder Entscheidung vor ihn zu bringen. Die Sache zog sich in die Länge.Als aber im Jahre 1272 Richard gestorben war, galt Alphons, derDeutschland nie besucht hatte, für stillschweigend beseitigt, und nach derAufforderung Gregors X. schickten sich die Fürsten an, dem Reiche einneues Oberhaupt zu geben. Außer der Fürsorge für das Wohl desReiches und der Christenheit trieb den Papst zu seiner Forderung dasWalten des Königs Karl im südlichen Italien. Hatte dieser die Ab-stellung vieler aus der hohenstaufischen Zeit herrührenden Uebelständeeidlich versprochen, so opferte er den Eid seinem Vortheile, und es setztensich ebenso die von Friedrich II. geschaffenen willkührlichen Auflagen fort,wie die von demselben eingezogenen Kirchengüter nicht herausgegeben

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