Frankreich, England und Spanien im Zeitalter der Krcuzziige. 401
Christen an sie gewöhnt, und sie selbst hatten in diesem Verkehre so sehreuropäische Weise angenommen, daß ihre Thätigkeit einen wesentlichenTheil der geselligen Ordnung ausmachte. Nichtsdestoweniger war derGedanke an Wiederherstellung des Christenthums auf der Halbinsel einfortwährend wirksamer Hebel bei dem Geschäfte der Eroberung, und aufneu gewonnenem Boden entfaltete sich sofort eine große Betriebsamkeit,alle kirchlichen Anstalten dahin zu verpflanzen und eine vor langer Zeituntergegangene Kirchenverfassung herzustellen. Bei der Thätigkeit, zuwelcher die Geistlichkeit hierbei berufen war, kam es leicht zu Irrungenzwischen ihr und den Königen, wie sie sich in Portugal ergaben. Auchdem Adel gegenüber war die Stellung der Könige eine schwierige. Dasfortwährende Kriegsleben hatte zwischen beiden ein an Gleichheit gren-zendes Verhältniß begründet, vermöge dessen, als der Staat sich inerweiterten Grenzen neu gestaltete und die königliche Würde in die ihrnaturgemäß zukommenden Rechte treten sollte, weitreichende Ansprüchedie Feststellung der neuen Ordnung erschwerten. In Spanien trug dieGeistlichkeit dazu bei, dem Königthume im Verhältnisse zu dem Adel zuseinem Rechte zu verhelfen, und darum eilte auch in Spanien die innereEntwicklung der des Reiches Portugal voraus. Den raschesten Gangnahm aber einer geregelten Verfassung entgegen das aragonische Reich,in welchem ein für jedes Staatöwesen heilsamer Bestandtheil, die Städte,sich in Folge einer regen Handels- und Gewerbthätigkeit einer großenBlüthe erfreuten. Auch die Persönlichkeit des Königs Jakob, der durchbereitwillige Anerkennung vorhandener Rechte und strenge Wahl seinerBeamten das innere Leben seines Staates vor Störungen schützte, trugbei zur raschen Entwicklung einer Verfassung. Auch erhielt von ihmsein Reich eine Grundlage der Rechtspflege durch Sammlung der Ge-wohnheitsrechte. Die Stände, gegliedert in Geistlichkeit, Adel undstädtische Abgeordnete, übten in ihren Versammlungen, die auch hierCortes hießen, eine das Königthum beschränkende Gewalt. Für Strei-tigkeiten zwischen dem Könige und den Ständen, sowie zwischen denStänden unter sich, ward als eine richterliche Behörde der Justitia ge-schaffen. Derselbe wurde durch Beauftragte, die von König und Ständengemeinschaftlich ernannt waren, überwacht und konnte nur durch Königund Stände gemeinschaftlich gerichtet werden. Ungeachtet der Höhe, aufwelche er dadurch gestellt wurde, durfte er seit dem Jahre 1265 nuraus dem niederen Adel, den Hidalgos, genommen werden, weil er alsMitglied des höheren Adels, der Ricos Hombres, welche nicht an Leibund Leben gestraft werden konnten, der Strafe für Mißbrauch seinerGewalt entzogen gewesen wäre. So band sich das, was der Kriegerworben, im Frieden zusammen, und es befestigte sich die von dem Chri-stenthum hier gemachte Eroberung um die Zeit, da dasselbe die Ln Asien
Kiesel, Weltgeschichte. II. 26