400 Frankreich, England und Spanien im Zeitalter der Krcuzziige.
Schutz des heiligen Michael dessen Namen führte. In den Kämpfenmit den Almohaden legte Alphons auch den Grund zu der für die Zu-kunft des Reiches bedeutungsvollen Seemacht und erfocht im Jahre 1180einen Seefieg bei Espichcl. König Alphons I. starb im Jahre 1185und hinterließ seinen Nachfolgern neben der Fortsetzung der Eroberungenbis zur Südküfte die Einrichtung des Landes. Wie sehr sein SohnSancho I. (1185—1211), der bei Lebzeiten seines Vaters als Kriegs-held geglänzt, diese Aufgabe begriff, zeigt sich daran, daß ihm die Nameneines Bebauers und eines Bevölkerers geworden sind. Eine große innereStörung veranlaßten die schon unter seiner Negierung begonnenenStreitigkeiten mit der Geistlichkeit, die ein so ernstliches Einschreiten desPapstes veranlaßten, daß Sancho's I. Sohn Alphons II. von Jnno-cenz III. im Banne, und dessen Sohn Sancho II., von Jnnocenz IV. derHerrschaft entsetzt, starb. Erst mit dem Tode des an Sancho's II.Stelle getretenen Bruders Alphons II. trat durch dessen Versöhnungmit der Kirche eine Wendung zum Bessern ein, und sein Sohn undNachfolger Diniz oder Dionysius brachte durch Verhandlungen undVerträge einen geordneten Zustand zuwege. Unter Alphons wurde auchdie Eroberung, nachdem unter früheren Negierungen zwar Neues erobert,aber auch zuweilen Gewonnenes wieder verloren worden war, durchEinnahme der Küstenlandschaft, die den früher in größerer Ausdehnunggeltenden Namen Algarbien oder das Abendland behielt, beendigt, wes-halb er den Namen des Wiederherstellers erhalten hat.
17. Wie das dreizehnte Jahrhundert überhaupt reich an Gesetz-gebungen war, sah es auch auf der pyrenäischen Halbinsel gesetzgeberischeThätigkeit. Doch waren die Verhältnisse hier noch so neu, daß eineumfassende Festsetzung von Rechten noch nicht möglich war, sondern das,was sich im Laufe der Eroberungen thatsächlich geltend gemacht hatte,mit früher Gültigem, zum Theil sogar alten westgothischen Gesetzen,durch mannigfache Zusätze in einigen Einklang gebracht wurde. Dabeiwaren, sowohl was Verfassung, als was Rechtspflege betraf, die Be-dürfnisse der einzelnen Gegenden verschieden. Einen großen Unterschiedbegründete das vielfach abgeftufte Alter der erneuerten christlichen Herr-schaft. In den jedesmal neu gemachten Eroberungen wurden die Ver-hältnisse aus den älteren Gebietsteilen in ähnlicher Weise, wie es imOrient geschehen war, auf eine fremde Grundlage übertragen. NeueAnsiedler erhielten lehenweise Besitzungen und wurden, wo man die inSpanien zum Theil sehr gewcrbfleißig gewordenen Moslemcn nicht zurAuswanderung zwang, Lehensherren von Ungläubigen. Vielfach wardden unterworfenen Moslemen, wo sie nicht durch Aufftandöversuche ihrLoos verschlimmerten, große Schonung zu Theil, so daß ihnen sogareigne Beamte gelassen wurden. Der lange Verkehr mit ihnen hatte die