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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
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Das deutsche Reich bis zum Ende des elften Zahchundcrts. 221

nannte. Doch Erzbischof Hanno, der deutsche Hildebrand, bewirkte durchdie Concilieu von Augsburg im Jahre 1062 und von Mantua imJahre 1067 seine Verwerfung. Die Hülfe der Normannen und Gott-frieds brach den von ihm versuchten Widerstand der Gewalt, währenddie allgemeine Anerkennung sich dem rechtmäßigen Papste zuwandte.Nach Alexanders Tode bestieg den päpstlichen Stuhl der Mann, derunter einer Reihe von Vorgängern schon als Nathgeber und Geschäfts-träger wirksam gewesen war und sich die genaueste Kcnntniß der Welt-lage erworben hatte. Hildebrand wurde durch Zuruf des Volkes erkorenund das Collegium der Cardinäle übte sein Amt durch Bestätigung.Vor ihm, der in der Erinnerung an seinen Lehrer sich Gregor VII.nannte, lag die große Aufgabe, das schon längst unter seiner MitwirkungVersuchte zur Geltung zu bringen. Da die Uebel, um die es sichhandelte, über die ganze christliche Welt verbreitet waren und sich mitden Vortheilen der weltlichen Gewalt verflochten, hatte er, wenn er demBewußtsein der Pflicht folgen wollte, einen Kampf mit der Welt aus-zunehmen. Doch bei der Stellung, welche das römisch-deutsche Reichin der Christenheit einnahm, war es dieses, in dessen Bereich die Ent-scheidung erfolgen mußte. Der Math, mit welchem er diese nachmenschlicher Berechnung unlösbare Aufgabe angriff, und die Beharrlich-keit, mit welcher er sie verfolgte, geben ihm eine wahre Größe, die umso reiner ist, als nicht ein künstlich erdachter Plan mit kluger Berechnungausgeführt ward, sondern die Kraft aus der Erkenutuiß der Wahrheiterwuchs, der ein asketisch gestählter Wille siegreich die Bahn brach.Wenn die Kirche zu Erfüllung ihrer Sendung fähig sein sollte, mußtenihre Diener den Einflüssen entzogen werden, wodurch sie nothwendig inWeltsiun, Eigennutz, Herrschsucht geriethen. Dazu war die Ausrottungder Simonie und der Priesterehe nothwendig, die einander wechselseitigförderten. Die Befuguiß, diese Ausrottung zu beginnen, mußte Gregorsich wegen der Verantwortung, die der Papst in Rücksicht des Gedeihensder Kirche zu tragen hatte, beilegen, und wenn dadurch ein Kampf gegendie weltliche Macht, die gerade simonistische und verheirathete Priesterzu Verfolgung untergeordneter Zwecke um bequemsten benutzen konnteherbeigeführt wurde, durfte er denselben nicht scheuen. Dieser war aberum so weniger zu vermeiden, als die weltliche Gewalt sich das RechtBischöfe einzusetzen, zugeeignet hatte. Sollte der Priesterstand vor demVerderben geschützt werden, so war vor Allem eine den Satzungen derKirche, den Canonen, entsprechende Wahl erforderlich. Diese war all-mälig erloschen durch die Investitur. So hieß zwar nur die Belehnungdes Bischofs mit den Gütern, die dem bischöflichen Stuhle gehörten,aber da sie der Wahl vorherging und durch die das kirchliche Amt be-treffenden Zeichen von Ring und Stab geschah, war sie bei dem Be-