Das deutsche Reich bis zum Ende des elfte» Jahrhunderts. 213
einführen konnte, worauf der König sich als Lchensmann Heinrichs be-kannte. Zwar war die Abhängigkeit Ungarns von Deutschland einevorübergehende, aber es waren die Einrichtungen, auf welchen die Um-wandlung Ungarns in einen christlichen Staat beruhte, geschützt, und diedeutsche Grenze war bis an die Leitha vorgeschoben, wodurch die Mark-grafschaft eine hinreichende Ausdehnung erhalten hatte, um sich der Be-deutung eines eignen Herzogthums zu nähern. In Bezug auf die Her-zogtümer folgte Heinrich dem Vorgänge seines Vaters und ließ außerFranken, Alemannien und Baiern auch Kärnthen bei vorkommenderErledigung unbesetzt. Doch mußte er dieses Verfahren verlassen unddie drei südlichen Herzogtümer wieder besetzen, da das Wegfällen derZwischenmacht den Landfrieden, zu dessen Herstellung der König nichtüberall sofort erscheinen konnte, anhaltenden Störungen preisgab. Ersuchte nun das Wiedererstehen einer die Königsmacht beschränkendenHcrzogsmacht dadurch zu verhindern, daß er die Würde an solche ver-lieh, die weder durch Alode oder Lehen schon mächtig waren, noch denbetreffenden Ländern angehörten. Die Herzoge sollten königliche Statt-halter werden. In den letzten Jahren verlieh er sogar das HerzogthumBaiern seiner zweiten Gemahlin Agnes, der an Tugend und Einsichtreichen Tochter Herzogs Wilhelm von Aquitanien, den zu KonradsZeiten eine Partei der italischen Großen für die Krone Italiens aus-ersehen hatte. Während so der König ein immer stärkeres Reich zuschaffen suchte, sammelte sich doch auch Stoff zur Unzufriedenheit.Die Lehensverfassung brachte es mit sich, daß von allen Seiten nachErweiterung der Befugnisse getrachtet wurde. Die überall sich regendeBewegung konnte ihr Ziel nur mit der Verwandlung des Vasallenthumsin Landeshoheit erreichen. So erhielt die Fehdelust immer neue Nah-rung und selbst eine durch Heinrich ausMurgund herübergenommeneEinrichtung, der Gottcsfriede, die Trcuga Dei, wonach das Fehderccht mitRücksicht auf die kirchliche Bedeutung der Tage und Zeiten beschränktwerden sollte, erhielt nicht allgemeine Geltung. Planmäßig fortgesetzteBestrebungen aber, die auf Gründung von Macht hinausliefcn, mußtenauch zu fortgesetzten Kämpfen die Saat ausstreuen. Ein solcher Fall tratunter Heinrich ein durch die Bemühungen des Erzbischofs Adelbert vonBremen. Dieser Mann, der wegen seiner Geschicklichkeit zu den Nath-gebern Heinrichs gehörte, wirkte für die Ausbreitung des Christenthumsbei den nördlichen Völkern, den Slaven der Ostseeländer, den Schwedenund den Norwegern, und unter ihm wurde die Zahl der Bisthümer inseinem Metropolitansprengel vermehrt, indem von dem Bisthnm Olden-burg die neuen BiSthümer Mecklenburg und Ratzeburg abgezweigt wur-den. Während er hieran den Plan zur Bildung eines großen nordischenPatriarchates knüpfte, suchte er auch die Stellung eines weltlichen