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2. Die christliche Zeit 1 (1855) Fünfzehn Jahrhunderte
Entstehung
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104- Das oströmische Reich bis gegen Ende des achten Jahrhunderts,

Halter mit dem Titel Dur die einzelnen Landschaften verwalteten. Derlange Krieg hatte das Land verödet, viele seiner Städte entvölkert undeine Menge von alten Werken der Kunst, namentlich in dem schwerheimgesuchten Nom, vernichtet. In Rom hatte während des Kriegesdas Consulat aufgehört und nur der Senat bestand bedeutungslos fort.Für die kirchlichen Verhältnisse war die eingetretene Veränderungwichtig durch die engere Verbindung, in welche der Papst mit demKaiser trat und welche die am Hose von Constantinopel herrschendeNeigung zu Eingriffen in die kirchlichen Angelegenheiten auch im Westenfühlbar machte. Kurz nach dem Sturze des Oftgothenreiches ward derVersuch, das Römerreich neu zu begründen, noch weiter nach Westen,bis nach Spanien ausgedehnt, wo die Kraft der Westgothen sich ininneren Kämpfen aufreiben zu wollen schien.

9. So hatte das oftrömische Reich unter Justinianus sich über dasGebiet, auf welches es ursprünglich beschränkt gewesen, hinaus erstrecktund besaß eine Ausdehnung, in welcher es noch als die eigentlicheFortsetzung des alten römischen Reiches gelten konnte. Doch war dieseneue Macht nur eine vorübergehende. Auch im Osten und Nordenwurde die Ruhe nur für einige Zeit hergestellt. Denn der zweite per-sische Krieg, den Vitiges erregt und den Belisarius geführt hatte, wurdenach Belisarius' Abberufung im Jahre 545 durch einen Waffenstillstandbeendigt und ein dritter während der Jahre 549 bis 556 führte zuFriedenöunterhandlungen, die im Jahre 563 damit schlossen, daß diePerser auf die Hoheit über die Lazier verzichteten. Den nordischenBarbaren gegenüber mußte aber das Reich das Verfahren beobachten,die einen durch die andern zu bekämpfen, wodurch immer neue Feindean die Stelle der alten traten. So boten sich als Bundesgenossengegen Bulgaren und Hunnen, gegen welche Belisarius, ehe er in Folgeunverschuldeten Verdachtes sein Leben in der Dunkelheit endete, seineletzten Kriege zu führen hatte, die in ihrem Rücken erscheinenden Avarendar, denen dadurch der Weg nach Westen gebahnt wurde.

10. Im Innern war Justinianus hauptsächlich durch die dop-pelte Sorge für Gesetzgebung und für Schlichtung kirchlicher Wirrenbeschäftigt. Nach der Sammlung rechtlicher Entscheidungen, welcheHadrianus veranstaltet hatte, war eine fernere unter dem jüngerenTheodosius, das Theodosische Rechtsbuch, gefolgt. Die Unvollftändigkeitbeider veranlaßte ein umfassenderes Rechtsbuch, welches der Rechtsge-lehrte Tribonianus im Aufträge des Kaisers unter seiner Leitungaufftellen ließ. Es umfaßte eine geordnete Sammlung kaiserlicherVerfügungen, den Codex, eine Sammlung von Entscheidungen derRechtsgelehrten, die Digesten oder Pandekten, und eine Anleitung zumStudium des römischen Rechtes, die Institutionen. Das Ganze, im