V. Art und Zeit Her Immatrikulation.
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Vertreter des Rektors kommt in den Zeiten ansteckender Krankheitenoder kriegerischer Unruhen, wo die Angehörigen der Universität oderdoch wenigstens ein Teil derselben Freiburg verließ und an einemandern Ort beisammen lebte, ein mit der Führung der Matrikel undandern Rektoratsgeschäften beauftragter Professor vor, meist einBursenkonventor oder der Dekan der Artistenfakultät, der die Ein-träge „ex commissione“ vornahm. Daß allein durch diesen Wechseldes Orts und die mit solchen fluchtähnlichen Auswanderungen natür-licherweise verbundene Verwirrung auch in die Matrikel Unordnungkam, liegt auf der Hand, selbst wenn man ganz absieht von dergleich zu beschreibenden Art der Immatrikulation im einzelnen. Bei-spiele bietet der Matrikeltext selbst, auf den ich hiermit verweise, so1535/36, 1541, 1553, 1553/54, 1564/65, 1576/77 usw. * 1 Dazu kommtnoch eine Reihe von Stellen aus den Senatsprotokollen. So wird am18. November 1535 bei der Flucht nach Villingen der Dekan derArtistenfakultät (mgr. Jo. Gaudentius) ausdrücklich ermächtigt, ut sitibi Villinge tanquam vicerector et habeat plenam potestatem superomnes, utpote incorporandi novos quoscunque advenientes, instruendi,corrigendi, ac in summa omnia statuta bursalia praesertim exe-quendi etc. Derselbe berichtet dann auch am 1. Mai 1536, quamhumane et bene tractaverint ipsum et ei commissos Villingenses etquot in universitatis matriculam inscripserit, conclusum, inscriptionisnummos omnes servet. Am 20. Januar 1541 wird ein Brief des alsVizerektor bei den Geflohenen in Mengen weilenden Dekans der Ar-tisten mgr. Jo. Dumpardus (Tumphard) vorgelesen, in dem er berichtet,quoniam plures reperiuntur, qui ipsis connumerari et universitatis con-iungi corpori exspectant, quos velit authoritate hac in parte acceptamatriculae propriae inscribere, si iuramenti intitulandorum forma eimissa fuerit. . . . Der Senat beschloß dementsprechend unter anderem:quod . . .decano forma iuramenti intitulandorum mittatur, cui deturplenaria potestas omnes et singulos pro more hactenus in gymnasio hoc
am Münster. Vgl. U. Stutz, Das Münster zu Freiburg i. Br. im Lichte rechts-geschichtlicher Betrachtung, Tübingen und Leipzig 1901, 10, und Flamm in denFreiburger Münsterblättern I 64—65. — Ausnahmen scheinen jedoch auch vor-gekommen zu sein, derart daß der Ehrenrektor selbst die Einträge machte odermachen ließ. Wenigstens lassen die Schriftzüge der Matrikel darauf schließen,so haben z. B. die Einträge des Sommers 1537, wo Georg Amelius Vizerektor war,nicht dieselben Schriftzüge wie die von 1532, wo ebenderselbe Rektor war — dort,1537, ist z. B. auch immer Ioannes geschrieben, hier Johannes —, ebensowenig diedes Vizerektors Jak. Mock 1603/04, wie die des Rektors Jak. Mock 1603.
1 Zusammengestellt in meinen Mitteilungen aus den Matrikelbüchern derUniversität Freiburg in der Zeitschrift der Freiburger Gesellschaft für Geschichts-kunde XIII 19—24; XVII 25 ff. — Vgl. auch Toepke, Einleitung xli.